Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch
Landkreis München bislang nicht betroffen – vorsorgliche Maßnahmen gegen die Verbreitung sind aber umso wichtiger
Im Landkreis München wurde die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, zwar noch nicht nachgewiesen, Hessen hat jedoch bereits zahlreiche Fälle zu verzeichnen. Vor wenigen Tagen wurde die Krankheit nun auch bei einem ersten Wildschwein in Baden-Württemberg nachgewiesen. Tiere, die sich mit dem Virus infizieren, gehen oft qualvoll zu Grunde. Eine Impfung oder Behandlung gibt es nicht. Für Schweine haltende Betriebe kann ein Eintrag der Krankheit in den Tierbestand existenzbedrohend sein. Daher sollte auch in noch nicht von der ASP betroffenen Gebieten wie dem Landkreis München alles getan werden, um eine Verbreitung des Virus zu vermeiden.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die ursprünglich im südlichen Afrika vorkommt. Warzenschweine in freier Wildbahn tragen dort das Virus häufig in sich, ohne jedoch daran zu erkranken. Im Jahr 2007 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmalig bei Haus- und Wildschwein im Schwarzmeer-Raum nachgewiesen. Es wird vermutet, dass sie über den internationalen Waren- und Personenverkehr dorthin gekommen ist. Das Virus ist in der Umwelt und beispielsweise auch in nicht erhitzten Lebensmitteln (wie z. B. Rohschinken) sehr stabil und lange überlebensfähig. Schwarzwild (Wildschweine) oder unser Hausschwein sind ebenso empfänglich für das Virus wie das Warzenschwein, erkranken aber im Unterschied zu diesen stark. Viele Haus- und Wildschweine verenden qualvoll unter inneren Blutungen.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist im Laufe der Zeit in den Wild- und auch in den Hausschweinebeständen in Südosteuropa heimisch geworden und hat sich über die Jahre – trotz seiner Bekämpfung – bis in die baltischen Länder ausgebreitet. Auch in Deutschland, im östlichen Brandenburg und in Sachsen, ist das Virus mittlerweile präsent und wird dort mit viel Aufwand bekämpft: Es wird versucht, die Wildschweinbestände möglichst klein zu halten. Kadaver verendeter Tiere, die als Infektionsquelle für weitere Wildschweine dienen, werden gezielt gesucht und dann beseitigt.
Das Virus kann sich jederzeit ausbreiten – Vorsicht ist geboten
Die Verbreitung des Virus erfolgt in aller Regel auf dem Landweg über Wildschweinpopulationen. Doch es treten auch immer wieder einzelne Infektionsherde auf, die vom dauerhaften Geschehen in den südosteuropäischen Ländern bis nach Ostdeutschland räumlich getrennt sind, wie zuletzt im südlichen Hessen. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Vorkommen, von denen zunächst meist Wildschweine, dann aber auch Hausschweinebestände betroffen sind, insbesondere durch infizierte Lebensmittel („Wurstsemmeltheorie“), aber auch andere kontaminierte Materialien verursacht werden. Demnach muss man praktisch überall dort, wo Schwarzwild heimisch ist – also auch in unseren Breiten – damit rechnen, dass die Krankheit jederzeit auftreten kann.
Vor diesem Hintergrund appelliert das Veterinäramt im Landratsamt München an alle Schweinehalter – egal ob Groß- oder auch Hobbyhaltungen, wie zum Beispiel von Minipigs, – sich an die Grundregeln der Hygiene zu halten, wie sie die Schweinehaltungshygieneverordnung vorgibt. Die wichtigsten Regeln sind:
- Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften vor und nach Benutzung in der Schweinehaltung, besonders auch der Schuhe
- Benutzung von Hygienekleidung/Kleidungswechsel vor und nach dem Stallbesuch
- Kein Zutritt von Betriebsfremden zur Schweinehaltung oder nur mit Einmalschutzkleidung
- Futter, Einstreu und Gerätschaften für die Schweinehaltung müssen „wildschweinsicher“ gelagert werden
- Beachtung des Verbots, die Tiere mit Küchen- und Haushaltsabfällen zu füttern; Fremden soll das Füttern der Tiere nicht gestatten werden
- Bekämpfung von Schadnagern wie Ratten und Mäusen; diese könnten die ASP ggf. „weitergeben“
- Freilandhaltung nur mit wildschweinsicherem Doppelzaun
Neben dem Verlust der Tiere, hat die Feststellung der Seuche eine ganze Reihe von Konsequenzen sowohl für den betroffenen Betrieb selbst als auch für Nachbar- und Kontaktbetriebe. Eine Ausbreitung des Virus kann im Extremfall Handels- und Verbringungsbeschränkungen für sämtliche Schweinebetriebe, sowohl national als auch international, nach sich ziehen.
Jeder kann einen Beitrag leisten
Auch Jäger können einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten, indem sie die Schwarzwildpopulationen eindämmen. Darüber hinaus ist auf eine strikte hygienische Trennung jagdlicher Aktivitäten von Schweinehaltungen zu achten, wie beispielsweise Besuche im Stall oder dem Vermeiden gemeinsamer Nutzung von Geräten und Bekleidung etc. Bei Jagdreisen in von der Schweinepest betroffene Gebiete ist erhöhte Vorsicht geboten; die Mitnahme von Trophäen ist verboten.
Auch wenn die ASP als Krankheit für den Menschen keine Gefahr darstellt, da er für das Virus nicht empfänglich ist, sollte jeder Einzelne durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet. Tierische Lebensmittel, insbesondere aus von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen (Urlaubs-)Ländern sollten weder in der freien Natur, noch in öffentlichen Mülleimern entsorgt werden. Krähen, Füchse, Dachse oder Schwarzwild bedienen sich hier gerne. Am besten ist es, solche Lebensmittel, wie Wurst oder Rohschinken, erst gar nicht mitzubringen und wenn, dann ausschließlich im Hausmüll zu entsorgen.
Schweinehalter oder Jäger, die Fragen zu Afrikanischen Schweinepest haben, können sich jederzeit an das Veterinäramt im Landratsamt unter vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" wenden.