Antragsfrist für Soforthilfe für Hochwasserbetroffene endet am 31. August!

Für Wohnungen und Häuser, die durch das Hochwasser Anfang Juni 2024 beschädigt wurden, hat die Bayerische Staatsregierung eine Soforthilfe bereitgestellt. Auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München, die betroffen waren, können entsprechende Anträge einreichen.

Die Soforthilfen werden für Haushalt / Hausrat sowie für Ölschäden an Wohngebäuden gewährt. Welche Voraussetzungen für einen Antrag bzw. für die Unterstützung erfüllt sein müssen, haben wir auf der folgenden Seite zusammengefasst: Soforthilfe für Hochwasserbetroffene

Die Frist für die Antragsstellung endet am Samstag, dem 31. August 2024. Anträge, die bis spätestens 31. August 2024, 23:59 Uhr, im Landratsamt München eingehen, werden schnellstmöglich bearbeitet. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.