Ausbau der S7 Ost: Landkreis ergreift erneut die Initiative
Mobilitätsausschuss spricht sich dafür aus, das Leistungsverzeichnis für eine Machbarkeitsstudie selbst zu beauftragen
„Wir hätten uns gewünscht, das Thema gar nicht auf die Tagesordnung setzen zu müssen“, kommentierte Landrat Christoph Göbel die Diskussion darüber, ob der Landkreis München selbst Geld in die Hand nehmen und die Vorbereitungen für eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der S7 Richtung Kreuzstraße vorantreiben sollte. Denn eigentlich sei es ureigenste Aufgabe des Freistaats Bayern, sich um Infrastrukturprojekte des Schienenverkehrs zu kümmern.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hatte zwar im Juli vergangenen Jahres sowohl den zweigleisigen Ausbau der Bahnlinie Giesing-Kreuzstraße als auch die Einbindung der Regional-S-Bahnen aus Rosenheim über das Mangfalltal in das Programm Bahnausbau Region München aufgenommen. Wann eine solche Untersuchung jedoch vorgenommen werden soll, ist völlig unklar. Mit dieser Ungewissheit wollte man sich im Landkreis München jedoch nicht zufrieden geben. Auf Initiative der überparteilichen Bürgerinitiative S7 OstPlus setzten sich die im Kreistag vertretenen Fraktionen gemeinschaftlich dafür ein, das Thema erneut auf die Tagesordnung des Mobilitätsausschusses zu bringen. Dieser fasste am 28. November den Beschluss, ein Leistungsverzeichnis durch ein geeignetes Planungsbüro
erstellen zu lassen. Das Leistungsverzeichnis listet auf, was in einer Machbarkeitsstudie alles untersucht werden soll.
Alle Akteure werden eingebunden
Das Leistungsverzeichnis wird in enger Abstimmung mit der Initiative S7 OstPlus, den Anrainergemeinden der S7 Ost sowie mit allen betroffenen Behörden und Akteuren abgestimmt werden. Neben der reinen baulichen Machbarkeit geht es auch um möglicherweise nötigen Grunderwerb, eine Verkehrsnachfrageuntersuchung und eine Abschätzung der Bauzeiten. Ebenfalls wichtig: Das Planungsbüro, das das Leistungsverzeichnis erstellt, soll auch eine detaillierte Schätzung abgeben, mit welchen Kosten für eine spätere Machbarkeitsstudie zu rechnen sei, wie lange sie dauern könnte und welche personellen und fachlichen Kompetenzen bei der untersuchenden Behörde notwendig wären.
Sobald das Leistungsverzeichnis vorliegt, wird der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur über das weitere Vorgehen beraten.