Baum umgestürzt: Gefahrenstelle an der Isar im Bereich Mühltal

Landratsamt rät vom Befahren des Bereichs nördlich des Kraftwerks Mühltal ab

Nahe der Floßrutsche Mühlthal im Gemeindebereich Straßlach-Dingharting ist ein Baum bei Flusskilometer 166 in die Isar gestürzt. Das Landratsamt München rät daher derzeit vom Befahren der Isar in diesem Bereich ab und bittet um besondere Vorsicht.

Bootsfahrer, die dennoch derzeit auf der Isar unterwegs sind, können den parallel zur Isar verlaufenden Mühltalkanal bzw. im weiteren Verlauf den Isarwerkkanal befahren. Dieser bietet auch Ausstiegs- und Umsetzmöglichkeiten.

Hindernisse bergen Gefahren für Bootsfahrer – Bootsfahrverordnung beachten

Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellen eine Gefahr dar, oft liegt Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und ist vom Boot aus nur schwer auszumachen. Vor dem Befahren der Isar wird daher gewarnt.

Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.

In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.