Das bayerische 10.000-Häuser-Programm – Anträge ab sofort möglich
+++ Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie informiert +++
Die beste und wirtschaftlichste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Diesen Grundsatz gilt es konsequent zu verfolgen, wenn wir die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes ernstnehmen. Dabei liegt ein besonders hohes Einsparpotential im Gebäudebereich. Hier lassen sich Verbrauch und Kosten deutlich senken: Ein Großteil der Gebäude in Bayern stammt aus den 1960/70er Jahren und ist unter Energiegesichtspunkten ineffizient und modernisierungsbedürftig. In modernen Gebäuden lässt sich die Heizenergie dagegen um bis zu 90 Prozent reduzieren. Heizungsanlagen etwa sind zu 70 Prozent technologisch veraltet und ihre entsprechend hohen CO2-Emissionen unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes kaum vertretbar.
Die Bayerische Staatsregierung will Bürgerinnen und Bürger im Freistaat dabei unterstützen, diese Einsparpotenziale zu heben - zum Nutzen des Verbrauchers, des Klimaschutzes und für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem 10.000-Häuser-Programm für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser hat sie ein neuartiges Förder-instrument geschaffen: den EnergieBonusBayern.
Es ist mit den vorhandenen Förderprogrammen der Bundesregierung abgestimmt und ergänzt diese sinnvoll. Als on-top-Programm erweitert es die bestehenden Fördermöglichkeiten der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und verdoppelt die Förderung im günstigsten Fall. Der Freistaat Bayern plant, für das 10.000-Häuser-Programm Finanzmittel in Höhe von 90 Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung zu stellen.
Das 10.000-Häuser-Programm umfasst zwei eigenständige Programmteile:
1. Das EnergieSystemHaus
Beim EnergieSystemHaus wird eine umfassende energetische Sanierung oder ein anspruchsvoller Neubau gefördert, wenn das Haus damit definierte energetische Effizienzstandards einhält und neueste Heiz-/Speicher-Systeme eingebaut werden.
Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung innovativer Heiz-/Speicher-Techniken wie Wärmepumpen, KWK-Anlagen, PV-Speichersysteme, Solar-Wärme-Anlagen oder innovativer Holzheizungen in Kombination mit Wärme- oder elektrischen Energiespeichern und einem modernen Energiemanagementsystem. Ziel ist es, intelligente Lösungen zu schaffen, die das Energiesystem als Ganzes berücksichtigen. Denn das Haus der Zukunft soll die Energieinfrastruktur bei Bedarf entlasten helfen, indem etwa erneuerbare Energien gezielt dann genutzt werden, wenn sie im Übermaß vorhanden sind.
Die Zuschüsse des Freistaates betragen beim
- TechnikBonus: 9.000 Euro für innovative Heiz-/Speicher-Systeme (pro Wohngebäude) und
- EnergieeffizienzBonus: optional bis zu 9.000 Euro für das Erreichen bestimmter Energieeffizienzstandards (pro Wohneinheit).
Der gesamte Zuschuss kann sich also bei ambitionierten Vorhaben auf bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit summieren. Beim EnergieSystem-Haus wird die zeitgleiche Inanspruchnahme der Bundesförderung als KfW-Effizienzhaus vorausgesetzt.
Bis 2018 sollen 10.000 energieeffiziente und intelligente Häuser entstehen.
2. Der Heizungstausch
Nicht jeder kann oder will eine umfassende energetische Modernisierung seines Hauses durchführen. Der Programmteil Heizungstausch richtet sich deshalb an Hauseigentümer, die sich auf den vorgezogenen Austausch ihrer Heizung konzentrieren. Wer seinen zwischen 25 und 30 Jahre alten Heizkessel durch eine neue Heizanlage ersetzt, erhält einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro. Bei Kombination mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung steigt der Zuschuss um 500 Euro. Ist die Solaranlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung ausgelegt, können weitere 500 Euro ausgezahlt werden, so dass sich die Gesamtfördersumme auf bis zu 2.000 Euro addiert.
Der Hauseigentümer kann auch hier frei entscheiden, welche neue Technik er einsetzt - einen modernen Gas-/Öl-Brennwertkessel, einen Biomassekessel oder eine KWK-Anlage.
Der Heizungstausch kann mit einer eventuellen Förderung des Bundes kombiniert werden, die aber nicht Voraussetzung ist. Insgesamt soll so in den Jahren 2015 bis 2018 der Austausch von bis zu 25.000 Heizkesseln gefördert werden. 4.000 Förderanträge werden noch in diesem Jahr, beginnend mit dem 15. September, entgegengenommen, weitere 5.000 im folgenden Jahr und jeweils 8.000 in den Jahren 2017 und 2018. Anträge für die Jahre ab 2016 können jeweils ab Anfang Februar gestellt werden.
Antragsverfahren
Anträge für beide Programmteile können ab sofort elektronisch über die Internetplattform www.EnergieBonus.Bayern gestellt werden. Dort stehen auch detaillierte Informationen zum Förderprogramm bereit. Antragsteller erhalten jeweils eine Rückbestätigung per E-Mail, müssen aber aus rechtlichen Gründen binnen einer Frist von einem Monat beim Heizungstausch und von zwei Monaten beim EnergieSystemHaus einen unterschriebenen Förderantrag per Post einreichen.