Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch
Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970
Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.
Bearbeitungszeiten und Fristen:
Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie folgenden Link
www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.