Fahrradgeschäfte sind zur Rücknahme von E-Bike-Akkus verpflichtet
Fachgerechte Entsorgung – der Umwelt zu Liebe!
Nicht erst seit der Coronapandemie erlebt das Fahrrad – und nicht zuletzt das E-Bike – einen regelrechten Boom. Das ist gut für die Gesundheit und das Klima gleichermaßen. Um die Umwelt nicht allein durch den Verzicht auf fossil angetriebene Alternativen zu schützen, ist es jedoch wichtig, auch die Akkus am Ende ihrer Lebenszeit fachgerecht zu entsorgen.
Doch wohin mit den Altbatterien?
Die Rücknahme dieser sogenannten Industriebatterien regelt seit dem 1. Januar 2021 verbindlich das novellierte Batteriegesetz 2 (BattG2). Jeder Fahrradhändler, der E-Bikes im Angebot führt, ist demnach verpflichtet – unabhängig von einem Neukauf – gebrauchte, nicht mehr funktionsfähige Lithium-Ionen Akkus kostenfrei anzunehmen, auch dann, wenn er selbst die Marke nicht im Sortiment führt. Die Altbatterien müssen anschließend durch den Händler bzw. den Hersteller dem Recycling zugeführt werden.
Nach der ersten großen Rückgabewelle der in die Jahre gekommenen Bike-Akkus, mehren sich die Berichte von Bürgerinnen und Bürgern, die von Fahrradhändlern mit ihrem Rückgabewunsch abgewiesen wurden. Die kommunale Abfallwirtschaft hat deshalb im März die Fahrradhändler im Landkreis, die E-Bikes in ihrem Sortiment führen, mit einem Rundschreiben auf ihre Rücknahmepflicht hingewiesen.
Gleichzeitig werden alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, diese Rückgabemöglichkeit auch zu nutzen, um vor allem eventuell entstehende Umweltschäden durch Fehlentsorgung zu vermeiden.