Ganztägig Tempo 30 auf der Kreisstraße M 21 in Planegg
Schutzbedürfnis der Anwohner wiegt schwerer als zügiges Vorankommen
Die Germeringer Straße (M 21) im Bereich der Gemeinde Planegg ist ab sofort zwischen der Unterführung der S-Bahnlinie S6 und der Kreuzung mit der Pasinger Straße (St 2063) ganztägig nur noch mit beschränkter Geschwindigkeit befahrbar. Eine entsprechende Anordnung hat das Landratsamt München Mitte November erlassen. Vorerst auf fünf Jahre befristet gilt nun Tempo 30 auf dieser Strecke.
Die rund 1,3 Kilometer lange Strecke war bisher bereits zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Grund dafür war unter anderem die hohe Lärmbelastung durch den Durchgangsverkehr auf der Germeringer Straße auch nachts.
Mit einem DTV-Wert (durchschnittlicher täglicher Verkehr) von rund 15.300 Fahrzeugen (Stand: 2015) ist die Kreisstraße eine zentrale West-Ost-Verbindung im süd-westlichen Münchner Raum und eine der meistbefahrenen Straßen im Landkreis München. Entsprechend hoch ist dort auch die Belastung durch Lärm und stockenden Verkehrsfluss. Zahlreiche Anwohner hatten sich darum in der Vergangenheit mit Beschwerden an das Landratsamt gewendet.
Doch die Hürden für eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung sind hoch. Die Straßenverkehrsordnung sieht verkehrsrechtliche Anordnungen nur dann vor, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Umstände eine Gefahrenlage besteht, die über das allgemeine Maß einer Gefährdung durch die Teilnahme am Straßenverkehr deutlich hinausgeht. Als Gründe für eine Anordnung können dabei unter anderem die Verkehrssicherheit, aber auch der Lärmschutz in Frage kommen.
Das Landratsamt hat darum in den vergangenen Monaten intensiv geprüft, inwieweit für die Germeringer Straße eine Gefahrenlage besteht, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung am Tag rechtfertigen könnte. Das Hauptaugenmerk lag dabei darauf, inwieweit die relativ geringen Fahrbahn- und Gehwegbreiten in Kombination mit der sehr hohen Verkehrsbelastung eine besondere Gefahrenlage bedingen. Eine Lärmberechnung des Staatlichen Bauamts Freising kam zu dem Ergebnis, dass bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am Tag bereits an 29 Gebäuden Richtwertüberschreitungen auftreten.
Mit ins Gewicht fielen auch ein Klinikgelände sowie ein Seniorenheim am nordöstlichen Ortseingang von Planegg. Hier besteht ein erhöhter Schutz- und Ruhebedarf.
Insofern kamen Landratsamt und Staatliches Bauamt zu dem Ergebnis, dass bei mindestens 29 von Lärm betroffenen Gebäuden einschließlich Klinik und Seniorenheim auch eine dementsprechend hohe Anzahl an Anwohnern betroffen sei und folglich eine Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm zwingend notwendig sei.
Eine Lenkung des Verkehrs über andere höherrangige Straßen schied als mildestes Mittel im Bereich der Gemeinde Planegg aus, da im bestehenden Verkehrsnetz höherrangiger Straßen keine geeignete Strecke zur Verfügung steht. Eine Umleitung des Verkehrs auf Gemeindestraßen wurde ebenfalls vermieden, da dies lediglich das ursprüngliche Problem verlagert hätte.
In letzter Konsequenz kam das Landratsamt so zu dem Schluss, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde auch tagsüber trotz der hohen Verkehrsbedeutung der Kreisstraße zum Schutz der Anwohner vor Lärm sowie zu deren Sicherheit angemessen und vertretbar sei. So sei die Geschwindigkeitsbeschränkung ein vergleichsweise geringer Eingriff in den Verkehrsfluss, wobei eine erhebliche Verbesserung zum Schutz der betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer erzielt werden könne.
Landrat Christoph Göbel zeigte sich zufrieden, dass die Anwohner im Bereich der Germeringer Straße damit endlich entlastet werden können: „Das Thema Verkehr ist eine der drängendsten Herausforderungen, die wir im Landkreis München und im gesamten Ballungsraum zu bewältigen haben. Mit zunehmendem Verkehrsdruck wächst auch die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Darum engagieren wir uns, wo immer möglich, nach Kräften dafür, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor allzu starker Verkehrsbelastung und den oftmals damit einhergehenden Beeinträchtigungen wie Lärm zu schützen und Abhilfe zu schaffen, damit die Lebensqualität in gewohnter oder sogar verbesserter Form bestehen kann.“