Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel
Aufhebung der Aufstallung von Geflügel in einem festgelegten Gebiet
Die bayernweit verfügten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest haben sich bewährt. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts München vom 11.03.2021 zur Aufstallung von Geflügel wird deshalb aufgehoben.
In der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27.04.2021 wurden seit ca. zwei Wochen in ganz Bayern keine Geflügelpest-Infektionen bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Auch bundesweit, besonders aber im süddeutschen Raum, sind die Zahlen der Neumeldungen seit Anfang April stark rückläufig. Das Risiko einer direkten oder indirekten Geflügelpest-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern wird derzeit daher nur noch als mäßig bis gering eingeschätzt.
Die Allgemeinverfügung im Original finden Sie unter Verordnungen und Allgemeinverfügungen.