Geflügelpest in der Region angekommen
Einige Gemeinden im Landkreis München werden Beobachtungsgebiet
Anfang März wurde bereits im Landkreis Schwandorf ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt, nun gibt es auch im Landkreis Ebersberg den ersten Fall. Teile des Landkreises München werden daher nun zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Nachdem Ende März ein Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Poing im Landkreis Ebersberg amtlich bestätigt wurde, wird um den befallenen Betrieb herum ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Im Landkreis München sind die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn (im Bereich Keferloh), Haar, Ismaning (im Bereich des Speichersees) und Kirchheim betroffen.
Verbote und Beschränkungen im Beobachtungsgebiet
Tierhalter, die in diesen Gemeinden Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) halten, müssen dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen.
Zudem haben sie sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Die Schutzkleidung muss nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt und unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. bei Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und desinfizieren.
Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestands dürfen nicht frei gelassen werden. Auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
Allgemeinverfügungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur Aufstallungspflicht gelten weiterhin
Private und gewerbliche Tierhalter müssen aufgrund einer vor drei Wochen erlassenen Allgemeinverfügung in zahlreichen Gemeinden im Landkreis ihren Geflügelbestand auch weiterhin in Ställen halten, um frei lebende Wildtiere davon abzuhalten, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps, Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing, Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach, Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Außerdem sind seit Anfang Februar wegen der Ausbreitung der Geflügelpest besondere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese umfassen u.a. die Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugtes Betreten und der Standorte gegen unbefugtes Befahren, die Nutzung von Einmal-Schutzkleidung sowie die Desinfektion von Gerätschäften und Fahrzeugen.
Virus noch nicht im Landkreis München
Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.
Informationen zur Geflügelpest
Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut: Allgemeinverfügung Festlegung Beobachtungsgebiet