"Integrationsfahrplan für Flüchtlinge" nimmt Gestalt an
Auch das Unterbringungskonzept des Landkreises wird angepasst
Die Lage ist weiterhin ruhig: Kaum neue Asylbewerber erreichen den Landkreis München. Die Mitarbeiter der Stabsstelle Asyl im Landratsamt, deren Arbeitsschwerpunkt bis vor einigen Monaten noch darin lag, binnen kürzester Zeit genügend Unterkunftsplätze bereit zu stellen, können sich nun verstärkt dem Thema Integration widmen. Die Arbeit an einem "Integrationsfahrplan für Flüchtlinge" (wir berichteten) geht in die Endphase. Die 15 direkt beim Landkreis München angestellten Asylsozialbetreuer werden ab 1. September die Rolle so genannter Integrationskoordinatoren übernehmen, die dann u. a. das individuelle Sprach- und Bildungsniveau der Geflüchteten ermitteln, sie ganz gezielt in Bildungsmaßnahmen vermitteln und mittels Zielvereinbarung zur beruflichen Qualifikation motivieren. Denn der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist der beste Weg zur Integration.
Bei der Asylsozialberatung, die zu einem großen Teil schon jetzt durch Mitarbeiter freier Wohlfahrtsverbände ausgeübt wird, sollen durch diese veränderte Schwerpunktsetzung jedoch keine Abstriche gemacht werden. Künftig übernehmen externe Träger den gesamten Aufgabenbereich. Der Kreisausschuss hat mit der Vergabe der Einzelaufträge in seiner Sitzung vom 26. Juni dafür den Weg geebnet.
Gerechte Verteilung weiterhin angestrebt
Die konstant bleibenden Asylbewerberzahlen, die den Landkreis bereits im Frühjahr dieses Jahres zu einer Reduktion der Planzahl unterzubringender Asylbewerber von 6000 auf 4500 bewogen hat, zeigen weitere Auswirkungen. "Man sieht es nicht länger als verantwortbar an, geplante neue Bauprojekte umzusetzen, wenn die Quoten der betroffenen Gemeinden nach der Reduzierung der Planzahl über Gebühr überschritten würden", so Leonhard Schmid, Leiter der Stabsstelle Asyl in der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses. Sämtliche geplanten Projekte wurden daher auf den Prüfstand gestellt. Als erstes gestoppt wurde die für 240 Asylbewerber ausgelegte Unterkunft an der Äußeren Hauptstraße in Neubiberg. Einfach kleiner zu bauen, sei keine Option gewesen, dies würde gegen das Vergaberecht verstoßen.
Landrat Christoph Göbel betonte indes, dass man sich jedoch weiterhin einer gerechten Verteilung der geflüchteten Menschen verpflichtet sehe. "Wir dürfen uns dabei jedoch nicht länger nur auf Asylbewerber konzentrieren, sondern müssen auch jene Menschen mit einbeziehen, die langfristig bei uns bleiben werden", so der Landrat. In diesem Sinne möchte man das Neubiberger Grundstück auch nicht aufgeben, sondern im Schulterschluss mit der Gemeinde mit dem Eigentümer verhandeln, ob am selben Ort nicht bezahlbarer Wohnraum, etwa für anerkannte Flüchtlingsfamilien, aber auch andere Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf entstehen könnte. "Nicht zuletzt müssen wir auch den möglichen Familiennachzug bzw. das Wachsen der Familien vor Ort im Blick haben", so Göbel.