Internationaler Protesttag für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2021

Im Landkreis München leben 38.260 Menschen mit einer anerkannten Behinderung.

+++ Gemeinsame Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten des Landkreises München und der Vorsitzenden des Behindertenbeirats zum Internationalen Protesttag für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2021 +++

Für Teilhabe, Barrierefreiheit und Respekt wird normalerweise am 5. Mai jeden Jahres demonstriert. Schon zum zweiten Mal findet der Protest nicht öffentlich und damit nicht sichtbar statt.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises München nimmt gemeinsam mit der Vorsitzenden des Behindertenbeirats den Internationalen Protesttag für Menschen mit Behinderung zum Anlass, konkret auf einige Hürden hinzuweisen. Sigrid Karl und Dr. Frauke Schwaiblmair appellieren an die Verantwortlichen auf allen Ebenen: „Nur wenn Sie sich für die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung einsetzen, verbessert sich die Situation im Landkreis München!“

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf ungehinderten Zugang zur medizinischen Versorgung. Aufgrund fehlender Barrierefreiheit ist ein Arztbesuch oder die Durchführung bestimmter Untersuchungen häufig schwierig bis unmöglich. Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen besteht für Arztpraxen keine Verpflichtung auf einen barrierefreien Zugang. Dies schließt immer noch viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen von der Gesundheitsversorgung vor Ort aus.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises München, Sigrid Karl, fordert von den Gemeindeverwaltungen: „Finden Sie barrierefreie Lösungen vor Ort!“
Frauke Schwaiblmair, Vorsitzende des Behindertenbeirates BBLKM, fordert: Medizinisches Fachpersonal muss besser im Umgang mit den unterschiedlichen Bedarfen von Menschen mit Behinderung ausgebildet sein. Und der erhöhte Zeitbedarf muss angemessen honoriert werden!“

Corona bringt viele neue Hürden für Menschen mit Behinderung mit sich. Der Landkreis München betreibt vier Impfzentren in Haar, Unterschleißheim, Planegg und Oberhaching, die barrierefrei zugänglich sind. Eine Terminvergabe erfolgt nach den entsprechenden Prioritäten.

Seit der Änderung der Corona-Impfverordnung vom 8. März 2021 werden pflegende Angehörige von pflegebedürftigen Kindern und Erwachsenen der höchsten Priorität zugeordnet.

Bei der Online-Registrierung unter impfzentren.bayern müssen pflegende Angehörige wie folgt vorgehen, um in die höchste Priorität zugeordnet zu werden:
1. „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ anklicken.
2. Ein Häkchen bei „ambulante Pflegedienst, pflegende Angehörige“ setzen.

Der GMU Gehörlosenverband München organisiert in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt gemeinsame Impftermine für gehörlose Personen. Weitere Informationen und das Anmeldeformular sind unter www.gmu.de/Coronavirus/dgs zu finden.

Menschen mit Behinderung und kognitiven Einschränkungen haben Anspruch auf eine Assistenz, die sie zum Impfzentrum begleitet. Die Kosten für Assistenzen und Dolmetscher werden übernommen. Die Rechnung kann beim Landratsamt München, Ref. 3.2 Corona-Rechnungen, Postfach 90 07 51, 81507 München eingereicht werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung in Leichter Sprache zum Download: