Kreisräte wollen günstigen Wohnraum
Knackpunkt sind verfügbare Grundstücke
Der Wohnungsmarkt im Raum München ist mehr als angespannt. Vor allem günstiger Wohnraum und Sozialwohnungen sind kaum zu haben. Die Warteliste auf geförderte Mietwohnungen wird länger und länger. Nicht wenige Menschen sind auch in der wirtschaftlichen Boomregion München von Obdachlosigkeit bedroht. Die hohe Anzahl an Asylsuchenden, die nach ihrer Anerkennung nicht gleich eine Arbeitsstelle mit gesichertem Einkommen finden, wird die Situation in den kommenden Jahren noch verstärken.
Kein Wettbewerb "Arm gegen Arm"
Auf die hohen Flüchtlingszahlen mit Bleibeperspektive angesprochen, meinte Landrat Christoph Göbel: "Ich fürchte nicht, dass wir die Situation nicht bewältigen können, was ich fürchte, ist ein Wettbewerb 'Arm gegen Arm'. Genau diesem wollen wir entgegensteuern, indem wir die zeitnahe Schaffung von günstigem Wohnraum für eine breite Zielgruppe befördern." Ein wesentlicher Knackpunkt dieses Vorstoßes seien dabei verfügbare Grundstücke, da waren sich die Mitglieder des Kreisausschusses am gestrigen Montag einig.
Einstimmig sprachen sich die Räte dafür aus, den Landrat zu beauftragen, mit den 29 Landkreiskommunen Kontakt aufzunehmen, um kurzfristig Baugrundstücke zu aktivieren. Zielgruppe möglicher Bauprojekte sollen zum einen die Einheimischen der jeweiligen Kommune, aber auch Obdachlose und anerkannte Asylbewerber im Landkreis sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises und der Gemeinden sein.
Als zweischneidiges Schwert empfand das Gremium die empfohlene Erhöhung des Mietzinses bei geförderten Wohnungen von 8,50 Euro auf maximal 10 Euro. Um Wohnraum für Haushalte mit besonderer sozialer Dringlichkeit zu erhalten bzw. einen Anreiz zur Neuschaffung zu geben, sahen sich die Kreisräte zu diesem Schritt jedoch gezwungen.
Auch sollen künftig jeweils fünf Millionen Euro zur Förderung baulicher Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von sozialem Wohnraum in den Haushalt eingestellt werden. Das Landratsamt wird hierzu einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen, über den die Kreisgremien entscheiden werden.
Größten Wert legten die Kommunalvertreter darauf, dass bei jeglichen Maßnahmen die Planungshoheit der Kommunen nicht berührt werde. Genau deshalb wolle man sämtliche Maßnahmen auch gemeinsam mit den Kommunen entwickeln, um passgenau auf die örtlichen Bedürfnisse reagieren zu können, so Landrat Christoph Göbel.
Die endgültige Beschlussfassung über die verschiedenen Facetten einer Wohnbauförderung durch den Landkreis München fällt am 14. Dezember im Kreistagsplenum.