Lärmaktionsplanung: Eisenbahn-Bundesamt startet 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Seit dem 1.1.2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. In einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Betroffene über die Online-Beteiligungsplattform des EBA Informationen über ihre Lärmbelastung übermitteln. Die Ergebnisse sind zwischenzeitlich in einem Pilot-Lärmaktionsplan Teil A zusammengefasst. In einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Betroffene nun vom 15.11.2015 bis zum 15.12.2015 eine Rückmeldung zur ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zum bereits veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zu vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen geben.
Auf der Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes steht zu diesem Zweck ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann.
Der Pilot-Lärmaktionsplan Teil A kann unter www.eba.bund.de/lap eingesehen werden.
Die Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie unter www.laermaktionsplanung-schiene.de.