Landkreis erweitert Kapazitäten im Impfzentrum Haar
Umfassendes Angebot für Auffrischungsimpfungen
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen steigt weiter rasant. Zuletzt verzeichnete das Landratsamt München knapp 300 Neuinfektionen innerhalb eines Tages – so viele wie noch nie seit Beginn der Pandemie. War in den vergangenen Wochen noch eine Konzentration des Infektionsgeschehens insbesondere in den jüngsten Altersgruppen festzustellen, sind mittlerweile Infektionen bei Personen aus nahezu allen Altersgruppen zu verzeichnen. Auch bis in die ältesten Gruppen ist das Virus wieder vorgedrungen. Gleichzeitig ist seit Anfang November auch ein deutlicher Anstieg in der Anfrage nach Erstimpfungen und Vervollständigungen sowie insbesondere auch nach Auffrischungsimpfungen festzustellen. Der Landkreis München hat daher kurzfristig die Kapazitäten im Impfzentrum Haar hochgefahren. Weitere Kapazitätsausweitungen sind bereits geplant. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin möglichst wohnortnahe Impfangebote erhalten.
Mehr als eine halbe Million Impfungen sind im Landkreis München inzwischen erfolgt. Knapp 7.300 waren es allein in den letzten acht Tagen. Die Kapazitäten des Impfzentrums Haar, die entsprechend der Vorgaben der Staatsregierung seit Anfang Oktober auf 350 Impfungen pro Tag heruntergefahren werden mussten, wurden nahezu vollständig ausgereizt. Zuletzt wurden bis zu 550 Impfungen pro Tag durchgeführt. Der Landkreis München hat daher kurzfristig die Kapazitäten in Haar hochgefahren. Seit dem heutigen Donnerstag können im Impfzentrum Haar bis zu 800 Impfungen pro Tag durchgeführt werden. Ab dem 17. November werden es sogar bis zu 1.000 mögliche Impfungen pro Tag sein, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes vornehmen können. Eine Anfrage auf Genehmigung einer weiteren Erhöhung der Kapazitäten auf bis zu 1.400 Impfungen pro Tag läuft bereits bei der Regierung von Oberbayern, möglich wären sogar bis zu 2.000 Impfungen täglich.
Zusätzlich plant der Landkreis weitere Impf-Sonderaktionen. Unter anderem wird es eine Impfbus-Tour durch nahezu alle Landkreiskommunen geben. Hierzu informiert der Landkreis in Kürze noch einmal detailliert. Auch weitere Möglichkeiten, wie etwa die Errichtung sogenannter „Pop-up-Impfzentren“ werden aktuell geprüft.
Auffrischungsimpfungen rücken in den Fokus – Impfangebot für alle
Ziel der Kapazitätsausweitung ist es, möglichst vielen Menschen zeitnah ein umfassendes Angebot zur Auffrischungsimpfung zu unterbreiten, während Erst- und Zweitimpfung ebenfalls noch weiterlaufen.
Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Auffrischungsimpfungen gibt es bislang nur für Personen ab 70 sowie für bestimmte Indikationsgruppen, etwa bei schwerer Immundefizienz. Aber auch alle andere Bürgerinnen und Bürger können von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch machen.
Die Auffrischungsimpfung setzt weiterhin einen Abstand von mindestens sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie voraus. In Fällen von schwerer Immundefizienz und bei einer (einfachen) Impfung mit Johnson&Johnson (hier zur Optimierung der Grundimmunisierung) werden Auffrischungsimpfungen abweichend davon bereits vier Wochen nach der letzten Impfung angeboten. Eine Auffrischungsimpfung ist aktuell erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Lediglich in Fällen schwerer Immundefizienz sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren möglich.
Der Fokus der Auffrischungsimpfungen liegt im Landkreis München allerdings weiterhin auf den von den STIKO-Empfehlungen umfassten Personenkreisen sowie – entsprechend den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz – auf folgenden Personengruppen:
- Personen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Hochbetagte (ab 80 Jahren),
- in den vorgenannten Einrichtungen tätige Pflegekräfte und weitere Beschäftigte auf eigenen Wunsch,
- Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z. B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams),
- Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben,
- nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung für über 60-Jährige,
- Polizeikräfte
- aktive Kräfte des THW und der Feuerwehren,
- Personal der Schulen und von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Anspruch gemäß Impfverordnung auch für Auffrischungsimpfung
Alle Personen, die einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß § 1 Absatz 1 und 2 Corona-Impfverordnung haben, haben auch einen Anspruch auf Folge- und Auffrischungsimpfung. Die Corona-Impfverordnung stellt in diesem Sinne ausdrücklich klar, dass neben den von der Gesundheitsministerkonferenz als besonders vulnerabel identifizierten Personengruppen auch sonstige Personen nach Abschluss der ersten Impfserie im Rahmen der medizinischen Zweckmäßigkeit eine Auffrischungsimpfung erhalten können.
Informationsschreiben zur Auffrischungsimpfung an alle über 60-Jährigen
Um insbesondere diejenigen Personen, die bevorzugt mit einer Auffrischungsimpfung versorgt werden sollen, über die Impfung aufzuklären und ihnen ein Impfangebot zu unterbreiten, versendet das Landratsamt darüber hinaus in der kommenden Woche ein Informationsschreiben an alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren – immer hin knapp 95.500 Personen. Der Versand beginnt am 20. November.
Impfstofflieferungen lassen auf sich warten – dringender Appell des Landrats
Während sich der Landkreis intensiv darum bemüht, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wohnortnahes und unkompliziertes (erneutes) Impfangebot zu unterbreiten, werden die Planungen des Landkreises durch ein Problem erschwert, das längst überwunden geglaubt wurde: die Knappheit der Impfstoffe. Bis einschließlich vergangener Woche profitierte der Landkreis noch von Abgaben von Impfdosen sowohl aus den eigenen inzwischen geschlossenen Impfzentren sowie insbesondere von Impfzentren aus umliegenden Landkreisen.
Seit den letzten Einlassungen der Gesundheitsminister der Länder zur Auffrischungsimpfung für alle ist jedoch eine deutliche Verknappung der Impfstoffe festzustellen. Aktuell sind keine Impfstofflieferungen außer der Reihe durch Regierung oder Apotheken möglich. Das Landratsamt bemüht sich daher nach Kräften um eine mögliche Umverteilung aus anderen Impfzentren. Die kürzlich verkündete Empfehlung der STIKO, wonach Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere jeden Alters künftig ausschließlich mit BionTech geimpft werden sollen, erschwert die Lage zusätzlich. Landrat Christoph Göbel zeigt sich angesichts der ausbleibenden Impfstofflieferungen verärgert: „Es kann nicht sein, dass die Kreisverwaltungen einerseits angehalten werden, die Impfkapazitäten kurzfristig wieder deutlich hochzufahren, und auf der anderen Seite dann nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, um diese Kapazitäten auch zu bespielen!“ Das Landratsamt habe noch vor dem Beschluss des Ministerrats angesichts der gestiegenen Nachfrage im Landkreis München die Kapazitäten wieder hochgefahren, bereits ab Mitte kommender Woche sei man in der Lage, die von der Regierung geforderten 2.000 Impfungen pro 100.000 Einwohner in der Woche anbieten zu können, weitere Kapazitätssteigerungen bereits in Planung. „Aber auch die beste Infrastruktur nützt nichts, wenn wir keinen Impfstoff haben, den wir verimpfen können. Die ausreichende Versorgung mit Impfstoffen muss zuverlässig gewährleistet sein“, richtet Göbel seinen dringenden Appell an die Staatsregierung.
Aktuellen Informationen zufolge kann der Landkreis München frühestens ab 22. November mit der nächsten Lieferung einer größeren Menge an Impfstoff rechnen. Bis dahin bemühen sich die Verantwortlichen im Landratsamt weiterhin mit Hochdruck, mit Umverteilung und Sonderlieferungen die Zeit zu überbrücken.