Landkreis schreibt "Seniorenpolitisches Gesamtkonzept" fort
Neue Studie soll aktuellen und zu erwartenden Bedarf an Versorgungsangeboten aufzeigen
Heute sind rund 38.000 Personen im Landkreis München über 75 Jahre alt. Im Jahr 2035 werden es gut 50.000 sein. Das ist eine erfreuliche Nachricht, denn sie ist auch ein Beleg dafür, dass die Lebenserwartung immer weiter steigt.
Doch auch wenn die Lebensumstände immer besser werden und der medizinische Fortschritt so manches Gebrechen abwenden oder zumindest abmildern kann, so darf das nicht darüber hinweg täuschen, dass das Leben im Alter viele Veränderungen und auch Erschwernisse mit sich bringt. Das Laufen wird beschwerlicher, Autofahren wird schwieriger oder ist gar nicht mehr möglich, die geistigen Fähigkeiten können beeinträchtigt sein. Die Selbstständigkeit nimmt ab. Nicht selten kommt es irgendwann soweit, dass ein eigenständiges Leben gar nicht mehr möglich ist.
Je beschwerlicher das Leben wird, umso wichtiger ist das richtige Umfeld. Dazu gehören die medizinische Versorgung einerseits, aber auch barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen, altersgerechte Freizeitangebote sowie ein gut ausgebautes Netz an häuslicher Pflege und stationären Einrichtungen. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure.
Ergebnisse bis Mitte 2019 erwartet
Wo der Landkreis steht und welche Angebote fehlen, hat der Landkreis erstmals systematisch in seinem "Seniorenpolitischen Gesamtkonzept" von 2011 untersucht. Nun hat er sich an die Fortschreibung des Konzeptes gemacht.
Von der Untersuchung durch ein beauftragtes Sozialinstitut (Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern) erwartet sich das Landratsamt einen Überblick über die aktuelle und zu erwartende Versorgungssituation der Senioren und ergänzende bzw. an die veränderten Gegebenheiten angepasste Handlungsleitlinien. Die Fortschreibung des Konzepts soll bis Mitte nächsten Jahres vorliegen.
Die letzte Datenerhebung stammt aus den Jahren 2009 bis 2011. Die dabei ermittelten Zahlen über Bestands- und Bedarfsentwicklung waren die Grundlage für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation älterer Menschen im Landkreis. Bei der Fortschreibung des Konzepts steht dieser Arbeits- und Maßnahmenplan, der insbesondere auch Handlungsleitfaden für die Landkreiskommunen und die in der Seniorenhilfe tätigen Institutionen und Akteure ist, auf dem Prüfstand.
Das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verlangt, dass eine bedarfsgerechte, leistungsfähige, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten ist.
Häusliche Versorgung im Fokus
Ziel der Bedarfsermittlung ist es deshalb auch, den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Sie ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen umfasst. Dabei wird der Bedarf an notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neuen Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich benannt, aber auch die Versorgung im Bereich "Demenz" sowie bei der Unterstützung pflegender Angehöriger unter die Lupe genommen. Dem Wunsch älterer Menschen, solange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit versorgt zu werden, soll hierbei insbesondere Rechnung getragen werden.
Grundlage bildet eine Erhebung, die die Versorgungssituation der wachsenden Zahl an Senioren im Landkreis ermittelt und eine Bevölkerungsprognose erstellt. Weiterhin erfolgt eine Beteiligung der Landkreiskommunen durch eine Kommunalbefragung im Herbst und zusätzlichen Workshops Anfang 2019. Diese werden in den sieben Versorgungsregionen (einer etablierten Aufteilung der Landkreiskommunen, die seinerzeit mit dem Altenhilfeplan 1995 festgelegt wurde) unter weiterer Beteiligung der im Landkreis tätigen Institutionen, wie z. B. den Nachbarschaftshilfen und den Wohlfahrtsverbänden, vor Ort stattfinden.
Defizite erkennen - Maßnahmen ergreifen
Ziel der der Überarbeitung des Konzepts ist es, Defizite zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit ein adäquates Versorgungsangebot vorgehalten wird und finanzielle Mittel gezielt eingesetzt werden können. Die Weiterentwicklung von Handlungsleitlinien resultiert aus diesen Erkenntnissen und wird sich maßgeblich auf das Vorgehen des Landkreises, der Landkreiskommunen und der in der Seniorenhilfe tätigen Institutionen und Akteure in den kommenden Jahren auswirken.
"Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, nicht nur auf die Herausforderungen des demographischen Wandels zu reagieren, sondern weitsichtig zu agieren und sämtliche beteiligte Akteure in ihrem zielgerichteten Handeln zu unterstützen", so Landrat Christoph Göbel.