Nur mit negativem Test zur Gremiensitzung
Landratsamt ordnet FFP2-Masken- und Testpflicht an
Wer an einer Ausschusssitzung des Kreistags teilnehmen möchte, muss künftig einen negativen Test vorweisen. Die Testpflicht entfällt für Personen mit vollständigem Impfschutz. Künftig gilt auch eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht während der Sitzungen.
Bei der überwiegenden Mehrheit der Neuinfektionen wird auch im Landkreis München mittlerweile die sogenannte „britische“ Variante B.1.1.7 des Coronavirus festgestellt. Da diese Mutation ungleich ansteckender ist, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern zur Vermeidung von Quarantäneanordnungen und damit zur Gewährleistung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien die Teilnahme an Sitzungen strikter zu regeln.
Durchgehende FFP2-Maskenpflicht
Ab sofort gilt deshalb für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse für die anwesenden Mitglieder des Kreistags sowie für die anwesenden Mitarbeitenden der Verwaltung und Besucher eine generelle Maskenpflicht (FFP2-Masken) im Sitzungssaal. Auch an den Sitzplätzen muss die Maske getragen werden.
Zutritt nur mit negativem Test
Die Teilnahme an den Sitzungen wird außerdem von der Vorlage eines aktuellen negativen Tests abhängig gemacht. Vor Betreten des Sitzungssaals ist dazu künftig das Ergebnis eines negativen PCR-Tests (höchstens 48 Stunden alt) oder eines negativen POC-Antigentests („Schnelltest“ – höchstens 24 Stunden alt) vorzuweisen.
Im Notfall kann auch vor Ort ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden, die Durchführung vor Ort bedeutet aber einen erhöhten organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Die Besucherinnen und Besucher werden von daher gebeten, nach Möglichkeit bereits ein gültiges negatives Testzertifikat mitzubringen.
Für vollständig Geimpfte entfällt die Testpflicht ab dem 15. Tag nach der abschließenden (meist zweiten) Impfung.