Regelungen für mehr Sicherheit auf der Isar
Landratsamt München erlässt Bootsfahrverordnung
Künftig ist klar festgelegt, welche Regeln beim Befahren der Isar im Landkreis München beachtet werden müssen. Die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ (siehe Download am Seitenende), die am Samstag, den 25. Januar 2020, in Kraft tritt, soll für mehr Sicherheit sorgen.
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet, welche unter anderem die Themen Alkoholkonsum und Ausrüstung behandeln.
„Ich bin zuversichtlich, dass die Regelungen dazu beitragen, das Bootfahren auf der Isar sicherer zu machen – und zwar für beide Seiten: So profitieren einerseits die Bürgerinnen und Bürger von den klaren Vorgaben, die ihnen helfen sollen, ihr Freizeiterlebnis so sicher wie möglich zu gestalten. Auf der anderen Seite schützt die Verordnung in Folge natürlich auch die Einsatzkräfte, die in der Vergangenheit bereits häufig unter Gefährdung ihres eigenen Lebens in Not geratene Bootsfahrer gerettet haben“, so Landrat Christoph Göbel.
Vorgaben zu Fahrzeugen, Ausrüstung und Fahrtüchtigkeit
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München künftig nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt künftig eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen künftig keine Glasflaschen mehr mitgeführt werden. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.
Die Bootsfahrverordnung wird im Amtsblatt des Landkreises München am Freitag, den 24. Januar, bekannt gemacht und tritt am Samstag, den 25. Januar 2020, in Kraft.