Schulcampus Oberhaching: Planung wird fortgesetzt
Kreistag leitet weitere Schritte zum Bau einer neuen FOS und einer neuen Realschule ein
Auf der Basis von Schülerbedarfsprognosen hatte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits im vergangenen Jahr der Neugründung einer Fachoberschule sowie einer Realschule in der Gemeinde Oberhaching zugestimmt. Die Planungen sind jedoch ein wenig ins Stocken geraten, weil eine Erweiterung des bestehenden Zweckverbands „Staatliches Gymnasium Oberhaching“ als Organisationsform für den neuen Schulcampus nicht zustande gekommen ist.
Jetzt soll ein neuer Zweckverband gegründet werden. In Betracht kommen als mögliche Mitglieder neben der Sitzgemeinde Oberhaching die Gemeinden Brunnthal, Grünwald, Sauerlach sowie Straßlach-Dingharting. Bis die entsprechenden Verhandlungen mit den genannten Kommunen geführt worden sind, soll jedoch nicht weitere wertvolle Zeit verstreichen. Schließlich soll der Vorläuferbetrieb der FOS bereits im September 2021 in einem provisorischen Gebäude starten. Daher hat sich der Kreistag in seiner Septembersitzung jetzt für eine Interimslösung ausgesprochen und schließt zunächst mit der Gemeinde Oberhaching eine Vereinbarung. Darin erklärt sich der Landkreis München bereit, die erforderlichen Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsschritte zur Realisierung des Schulcampus bis zur Gründung eines möglichen neuen Schulzweckverbands zu übernehmen. Käme dieser nicht zu Stande, würde der Landkreis ausschließlich den Schulaufwand für die Fachoberschule übernehmen, den er auch jetzt schon tragen würde. Für die Realschule müsste dann ggf. eine andere Organisationsform gefunden werden.
Zweckverbandsgemeinden werden weiter entlastet
Schulen sind eine teure Angelegenheit und belasten die Haushalte der Kommunen in ganz erheblichem Maße. Daher hat der Kreistag weitere Maßnahmen ergriffen, um Kommunen, die einem Zweckverband angehören bzw. beitreten oder die mit dem Landkreis eine Zweckvereinbarung geschlossen haben, weiter zu entlasten.
Bislang trägt der Landkreis München bei der erstmaligen Errichtung einer Schule, bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten 70 Prozent der zuweisungsfähigen Kosten. Die übrigen Kosten übernehmen die Verbandsgemeinden bzw. die Gemeinde bei einer Zweckvereinbarung. Erhöhte investive Ausgaben aufgrund eines erhöhten Gastschüleranteils gehen damit zu Lasten der Gemeinden. Rückwirkend von 1. Januar 2019 an übernimmt der Landkreis München nun zusätzlich auch Anteile an den Baukosten für Gastschüler sowie für Landkreisschüler, die aus einer nicht dem jeweiligen Zweckverband angehörigen Kommune stammen, sofern der Schüleranteil fünf Prozent je Landkreiskommune übersteigt.
„Damit wollen wir mehr Gerechtigkeit herstellen, um nicht die Kommunen, die sich als Mitglied in einem Zweckverband ganz erheblich für die Bildungslandschaft in unserem Landkreis einsetzen, nicht mehr als nötig zu belasten“, kommentiert Landrat Christoph Göbel einen weiteren richtungsweisenden Beschluss zur Reformierung der Schulfinanzierung im Landkreis München.