Schutzstreifen für Radler in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Erste Markierung im höherrangigen Straßennetz im Landkreis
Auf das Auto zu verzichten ist gut für die Umwelt und die Gesundheit. Um das Radfahren in Höhenkirchen-Siegertsbrunn attraktiver zu machen, wird nun auf der Brunnthaler Straße voraussichtlich in den kommenden Tagen in beiden Richtungen ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert.
Da die Kreisstraße mit einer Fahrbahnbreite von 7 bis 8 Metern relativ schmal ist, können die Schutzstreifen nur 1,25 Meter breit werden. Für den motorisierten Verkehr bleiben dann durchgehend mindestens 4,5 Meter Restfahrbahnbreite übrig. Das entspricht den Mindestmaßen für eine solche Markierung und ermöglicht Pkw-Begegnungsverkehr ohne ein Ausweichen auf die Schutzstreifen - ein wichtiger Aspekt, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen.
Es handelt sich dabei im Landkreis München um den ersten Schutzstreifen im höherrangigen Straßennetz (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen). Das Landratsamt München gibt deshalb einige Verhaltenstipps für alle Verkehrsteilnehmer:
- Der Schutzstreifen ist für Radfahrer da. Kfz-Lenker dürfen den Schutzstreifen grundsätzlich nicht überfahren, sondern müssen links davon bleiben. Nur wenn es eng wird, weil z. B. zwei Lkw aneinander vorbeifahren müssen, darf man - mit der entsprechenden Rücksicht auf Radfahrer - auf den Schutzstreifen ausweichen.
- Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt. Das Landratsamt wird die Polizei bitten, nach einer kurzen Übergangszeit die Beachtung des Parkverbots zu kontrollieren. Denn für Radfahrer ist es nicht nur unangenehm, sondern mitunter auch gefährlich, wenn sie trotz des Schutzstreifens in Richtung Fahrbahnmitte ausweichen müssen, um an parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren.
- Der Schutzstreifen darf von Radlern nur "in der richtigen Richtung" befahren werden. "Geisterradeln" ist nicht erlaubt, was im Interesse der eigenen Sicherheit dringend beachtet werden sollte.
- Kleine Kinder müssen mit dem Rad weiterhin den Gehweg nutzen. Die StVO sieht unabhängig von Schutzstreifen vor, dass Kinder bis 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen, bis 10 Jahren steht es ihnen frei.
Die Markierungen bleiben in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vorerst auf die Brunnthaler Straße beschränkt. Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln im Hinblick auf die Breite des Schutzstreifens, die Akzeptanz der Markierung und der Verkehrsabwicklung. Zudem sind die anderen Kreisstraßen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn nicht in diesem Maße für die Umsetzung von Schutzstreifen geeignet, da sich das Zusammenspiel von Fahrbahnbreite, Verkehrsbelastung und Parksituation schwieriger gestaltet.