Spatenstich für Radweg entlang der M 25
Erster Bauabschnitt noch dieses Jahr fertig
Entlang der Waldbrunner Straße (Kreisstraße M 25) zwischen Grasbrunn und Neukeferloh entsteht ein komplett neuer Geh- und Radweg. Ziel ist es, Radlern, Fußgängern, Tretrollerfahrern & Co. eine gesicherte Verbindung zur gemeindlichen Sportanlage zu ermöglichen. Ein Spatenstich markierte nun den Projektstart für den ersten Bauabschnitt.
Landrat Christoph Göbel und Grasbrunns Erster Bürgermeister Klaus Korneder erläuterten bei dem Spatenstich vor Ort das Projekt und gaben symbolisch den Startschuss. Tatsächlich sind die Arbeiten bereits in vollem Gange. Der Radweg wird in zwei Abschnitten realisiert. Das erste Teilstück – von Grasbrunn bis zum Sportpark (ca. 830 Meter) – können die Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich bereits Ende des Jahres nutzen. Die Planung und Projektierung zur Ausführung des zweiten Bauabschnitts – vom Sportpark bis zum Ortseingang von Neukeferloh (ca. 1.200 Meter) – ist derzeit in Bearbeitung.
„Ich freue mich außerordentlich, dass wir durch unermüdliches Engagement gleichermaßen von Gemeinde- als auch Landkreisseite nun endlich das schon lange anvisierte Verkehrsprojekt umsetzen können. Der neue Radweg an der Waldbrunner Straße bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger erheblich mehr Sicherheit, zudem bildet er natürlich einen weiteren Baustein hin zu einem klimafreundlichen Mobilitätsangebot im Landkreis München“, freute sich Landrat Christoph Göbel beim Spatenstich.
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Die Kreisstraße M 25 verbindet den Ort Grasbrunn mit der gemeindlichen Sportanlage sowie den Ortsteil Neukeferloh mit dem Rathaus, den Schulen im Ortsbereich Vaterstetten und dem Bahnhof in Vaterstetten. Mit dieser Maßnahme wird der nicht motorisierte Individualverkehr gefördert und dessen Sicherheit erhöht. Geplant war der Radweg bereits seit 2009, die dazu nötigen Grundstücksverhandlungen konnten allerdings erst jetzt erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Freistaat Bayern fördert die Baumaßnahme nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.