Spatenstich Geh- und Radweg an der Kreisstraße M8/M9
Erster Bauabschnitt noch in diesem Jahr fertig
Entlang der Kreisstraßen M8 und M9 bei Kleinkarolinenfeld (Gemeinde Aying) entsteht ein neuer Geh- und Radweg. Ziel ist es, Radlern, Fußgängern, Tretrollerfahrern & Co. eine sichere Verbindung zwischen Kleinkarolinenfeld, der Römersiedlung und Großhelfendorf zu ermöglichen. Ein Spatenstich markierte nun den Projektstart für den ersten Bauabschnitt.
Landrat Christoph Göbel und Ayings Erster Bürgermeister Johann Eichler gaben bei dem Termin am vergangenen Freitag, 12. Juli 2019, symbolisch den Startschuss für die Bauarbeiten.
Der Radweg wird in zwei Abschnitten realisiert. Der erste Bauabschnitt des Weges erstreckt sich vom westlichen Ortsausgang in Großhelfendorf über die Kreuzung der Kreisstraßen M8 und M9 bis zur Einmündung in die Peißer Straße (Peißer Forstwiesen) mit einer Streckenlänge von 3,3 Kilometern. Der zweite Teilabschnitt führt von der Kreuzung der Kreisstraßen M8 und M9 bis zur Landkreisgrenze Miesbach mit einer Streckenlänge von 1,8 Kilometern.
Landrat Christoph Göbel begrüßte den Beginn der Arbeiten und betonte die Bedeutung des Projekts: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir durch unermüdliches Engagement gleichermaßen von Gemeinde- als auch Landkreisseite nun endlich das schon lange avisierte Verkehrsprojekt umsetzen können. Es ist unglaublich wichtig, dass wir den Ausbau der straßenbegleitenden Geh- und Radwege vorantreiben. Die Sicherheit für die ‚schwächeren‘ Verkehrsteilnehmer kann und muss gerade an diesen Strecken deutlich verbessert werden.“
Und auch Ayings Erster Bürgermeister Johann Eichler bekräftigte: „Eine Trennung zwischen motorisiertem Individualverkehr und Fußgängern bzw. Radfahrern entlang der Kreisstraßen M8 und M9 ist dringend notwendig, daher danke ich dem Landratsamt ganz besonders für den hervorragenden Einsatz.“
Der erste Bauabschnitt soll voraussichtlich schon Ende Oktober 2019 fertiggestellt werden. Der Freistaat Bayern fördert die Baumaßnahme nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.