Staat überprüft den Bau von Asylbewerberunterkünften
Landkreis München mahnt zur Besonnenheit
Vergangenen Mittwoch (20. April) informierte, wie heute in den Medien berichtet, die Regierung von Oberbayern auch das Landratsamt darüber, dass der Staat aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingsströme Bau und Anmietung jeglicher weiterer Asylbewerberunterkünfte stoppen wolle. Alle vertraglich vereinbarten und in Verhandlung und Planung stehenden Projekte sollen überprüft und einer Bewertung dahingehend unterzogen werden, ob sie (mit Blick auf rechtliche und wirtschaftliche Aspekte) noch errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Landkreise wurden aufgefordert, der Regierung von Oberbayern den Sachstand zu sämtlichen in Planung befindlichen Objekten im Landkreis zu melden. Dieser Aufforderung kam der Landkreis München umgehend nach.
Die Vorlage dient nun der Abstimmung der Regierung von Oberbayern und dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zum weiteren Vorgehen. Sobald Klarheit darüber herrscht, wird der Landkreis Kommunen und Öffentlichkeit zu den konkreten Schritten informieren.
Landrat äußert große Sorge
Landrat Christoph Göbel meldete große Bedenken angesichts eines möglichen Baustopps an. "Einerseits gehe ich nicht davon aus, dass wir in diesem Jahr keinen Neuzugang von Asylbewerbern mehr zu erwarten haben. Allein die Verteilung bereits im Land befindlicher, aber noch nicht registrierter Flüchtlinge dürfte uns einen Zugang bescheren, der einen guten Anteil des Zugangs des Vorjahres ausmacht."
Angesichts der jüngsten internationalen Meldungen sei überdies auch von neuerlichen Neuzugängen nach Deutschland auszugehen, wie hoch diese auch immer ausfallen.
"Wenn wir nun tatsächlich keine Unterkünfte mehr errichten, treffen wir keine Vorsorge und geraten dann zwangsläufig auch dieses Jahr wieder in reaktive Stressszenarien, die mit (ungeeigneten und teuren) Notunterkunftslösungen enden werden.", mahnte der Landrat.
Selbst wenn dem Landkreis München kaum noch weitere Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen würden, befinden sich derzeit noch rund 1.500 Flüchtlinge in Traglufthallen, die im Laufe der kommenden Monate wieder abgebaut werden sollen. Dürfte der Landkreis nun keinerlei feste Unterkünfte mehr anmieten bzw. erstellen, wäre eine Verlängerung der Standdauern, sofern dies überhaupt möglich ist, bzw. der erneute Einstieg in die Turnhallenunterbringung unausweichlich.
Landrat Göbel appelliert an die Verantwortlichen daher zur Besonnenheit. "Es ist gut und richtig zu überprüfen, ob es Alternativen zur teuren und langfristigen Bindung des Freistaats in Verträgen über die Errichtung und den Betrieb von Unterkünften gibt." Fatal wäre es allerdings, den inzwischen kommunal beschrittenen Weg der Vorsorge abzubrechen und damit ein hohes Risiko erneuter Notbelegungen einzugehen.
Zu bedenken seien auch erhebliche Schadensersatzforderungen, die auf den Landkreis bzw. den Staat zukommen würden, könnten bereits eingegangene Verpflichtungen nicht eingehalten werden. "Ich rechne mit Millionenbeträgen allein für den Landkreis München, falls wir unsere vertraglichen oder vor- und nebenvertraglichen Pflichten nicht erfüllen", so der Landrat.
Auch den Kommunen, die sich ganz erheblich in der Flüchtlingsunterbringung engagieren, sei kein Zickzackkurs zuzumuten. Der Landkreis bleibt daher bis zu einer endgültigen Weisung der Regierung von Oberbayern dabei, seine aktuellen Planungen weiterzuverfolgen, um seiner Unterbringungsverpflichtung nachkommen zu können.