Starker Anstieg der Pegelstände erwartet: Befahren der Isar bis auf Weiteres verboten
Bootfahrverbot gilt für das gesamte Landkreisgebiet
Das Befahren der Isar im Landkreis München ist ab dem morgigen Samstag, 19.08.2017, bis auf Weiteres verboten. Aufgrund der ab heute Abend vorhergesagten ergiebigen Niederschläge ist in der Nacht auf Samstag mit einem starken Anstieg der Pegelstände der Isar zu rechnen.
Mit der zu erwartenden starken Strömung und dem vermehrten Aufkommen von Treibgut aufgrund des erhöhten Abflusses besteht für Bootfahrer und Badende auf bzw. an der Isar erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das Landratsamt München hat sich deshalb für ein Bootfahrverbot auf der Isar innerhalb der Landkreisgrenzen entschieden.
Das Bootsfahrverbot wird auch nach einem etwaigen Abklingen der Regenschauer zunächst weiter aufrechterhalten. Wann das Verbot wieder aufgehoben werden kann, wird das Landratsamt nach erneuter Einschätzung der Situation in den kommenden Tagen bekanntgeben.
Zahlreiche Rettungseinsätze in den vergangenen Wochen - Allgemeinverfügung erlassen
In den vergangenen Wochen hatte es bereits immer wieder Rettungseinsätze aufgrund gekenterter Schlauchboote und gestrandeter Personen entlang der Isar gegeben. Dennoch hatten auch weiterhin zahlreiche Bootfahrer die eindringlichen Warnhinweise und Belehrungen der Polizei und der Rettungskräfte ignoriert. Um weitere Noteinsätze zu verhindern und die Rettungskräfte nicht weiter zu gefährden, hat das Landratsamt München nun eine Allgemeinverfügung erlassen und das Befahren der Isar im gesamten Landkreisgebiet bis auf Weiteres komplett untersagt.
Hindernisse im Wasser teils nicht erkennbar
Die zu erwartenden heftigen Niederschläge werden nicht nur den Pegel der Isar steigen lassen, sondern auch weiteres Treibgut anschwemmen. Auch unter der Wasseroberfläche können sich dabei zahlreiche Hindernisse bilden, die aufgrund des trüben Wassers für Bootfahrer meist nur schwer oder gar nicht zu erkennen sind. Das Landratsamt München bittet deshalb eindringlich um Beachtung des Fahrverbots für Boote.
Die Allgemeinverfügung de Landratsamtes München finden Sie unter Verordnungen und Allgemeinverfügungen.
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