Südliche Fröttmaninger Heide: Weitere Wege freigegeben
+++ Die Regierung von Oberbayern informiert +++ Das Grundwegenetz des Naturschutzgebietes "Südliche Fröttmaninger Heide" auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz wird aufgrund weiterer inzwischen entmunitionierter Wege in großen Teilen für Besucherinnen und Besucher freigegeben. Dazu hat die Regierung von Oberbayern die Regelungen zur Sperrung der Heide aus Sicherheitsgründen mit Wirkung ab 20. Dezember 2018 angepasst. Somit steht den Bürgerinnen und Bürgern nun ein noch größeres Wegenetz zur Verfügung, das sie gefahrlos nutzen können.
Die Südliche Fröttmaninger Heide erstreckt sich teils auf das Gebiet der Landeshauptstadt und teils auf das Gebiet des Landkreises München. 2016 und ergänzend im Juni 2018 hatte die Regierung von Oberbayern parallel zur Ausweisung des Naturschutzgebiets "Südliche Fröttmaninger Heide" das Betreten von Wegen und Flächen verboten, für die nach früheren Erkenntnissen ein besonderes Gefährdungspotenzial aufgrund der Belastung mit Kampfmitteln bestand.
Nachdem der Heideflächenverein Münchener Norden e.V. in Abstimmung mit den Behörden weitere Wegabschnitte entmunitionieren ließ, konnte das bereits seit Juni 2018 bestehende Grundwegenetz nun beachtlich erweitert werden. Zeitgleich mit der Änderung der Beschränkungsverordnung hat die Regierung von Oberbayern daher auch den Flyer zur Information der Heidebesucherinnen und Heidebesucher aktualisiert herausgegeben.
Keine Änderungen haben sich im Bereich der gesperrten Flächen ergeben, die bis zu ihrer Entmunitionierung weiterhin nicht zugänglich sind. Die Regierung von Oberbayern fordert die Bevölkerung dazu auf, die gesperrten Flächen und Wege auch im Interesse ihrer eigenen Sicherheit weiterhin nicht zu betreten.
Die Arbeiten zum Entmunitionieren der restlichen Wege und einiger Flächen werden in Kürze durch Fachfirmen im Auftrag des Heideflächenvereins fortgesetzt, jedoch zum Schutz der bodenbrütenden Vögel außerhalb der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli. Bei Bedarf werden die Beschränkungsverordnung und der Flyer erneut der Situation vor Ort angepasst.
Die Änderungsverordnung vom 06. Dezember 2018 tritt am 20. Dezember 2018 in Kraft. Die neue aktualisierte Verordnungskarte (Maßstab 1 : 5000) ist ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern verfügbar.
Der aktualisierte Flyer (Stand: Dezember 2018) ist unter folgendem Link hinterlegt:
www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/umweltrecht/flyer_nsg-suedlfroettmheide-web_131218.pdf
Die Verordnungskarte vom 06.12.2018 finden Sie unter folgendem Link:
www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/umweltrecht/beschraenkungsvo5000_06-12-2018.pdf
Das Oberbayerische Amtsblatt Nr. 25 vom 14.12.2018 ist unter folgendem Link abrufbar:
www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/obabl/25_141218.pdf