Testpflicht für Sitzungen des Kreistags aufgehoben
Aufgrund der derzeit niedrigen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München wird die im April 2021 angeordnete Testpflicht für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse in Anlehnung an die aktuell geltende 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgehoben.
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen, auch an den Sitzplätzen.