Trinkwasser: Erhöhte Keimbelastung in Baierbrunn
Gesundheitsamt bittet die Bürger, das Wasser abzukochen
Im Trinkwasser in der Gemeinde Baierbrunn wurden bei einer Routinebeprobung Grenzwertüberschreitungen für coliforme Bakterien festgestellt. Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, das Wasser ab sofort vor Gebrauch abzukochen.
Mikrobiologische Untersuchungen im Versorgungsnetz der Trinkwasserversorgung Baierbrunn haben an mehreren Messpunkten Grenzwertüberschreitungen für coliforme Bakterien ergeben. Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bittet das Gesundheitsamt des Landkreises München die Verbraucher bis auf Weiteres das Wasser vorsorglich abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Reinigen offener Wunden verwendet wird.
Als Sofortmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität leitet der Wasserversorger umgehende Spül- und Desinfektionsmaßnahmen (Chlorung) ein.
Wasser vor Genuss oder Gebrauch abkochen!
Bis zum Erreichen einer stabilen und ausreichenden Desinfektionskapazität im Versorgungsnetz müssen die Verbraucher nun das Wasser abkochen. Das Trinkwasser aus dem gesamten öffentlichen Versorgungsnetz des Wasserwerks Baierbrunn darf für den menschlichen Genuss und Gebrauch (auch für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und Reinigen offener Wunden) während dieses Zeitraums nur in abgekochter Form verwendet werden. Beim Abkochen ist darauf zu achten, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufkocht und dann ggf. langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt wird.
Wasser wird für einige Tage gechlort
Gechlortes Trinkwasser ist in keiner Weise gesundheitsschädlich, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen. Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken. Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran sollten nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken. Es wird darauf hingewiesen, dass gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist.
Die Chlorung wird zunächst für einige Tage vorgenommen. Die Gemeinde informiert die Bevölkerung, sobald diese Maßnahme beendet wird und das Trinkwasser wieder bedenkenlos genutzt werden kann. Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde unter 089/744 150 32 melden.
Abkochanordnung! Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.
Macht das Wasser krank?
Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.
Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen?
Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.
Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet -also ausreichend erhitzt -werden.
Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°-85° für die Frischwasser-Klarspülung).
Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.
Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.
Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein, Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.
Was müssen Schwangere beachten?
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Sind Tiere und Haustiere betroffen?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z. B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.
Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten?
Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend informiert.