Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim muss nicht mehr abgekocht werden
Neueste Untersuchungsergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten mehr
Update (18.11.2024): Neueste Untersuchungsergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten mehr
Das seit dem 8. November 2024 bestehende Abkochgebot für das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim wird durch das Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Ergebnisse der seit letztem Donnerstag durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers in Ober- und Unterschleißheim haben keinerlei mikrobiologischen Auffälligkeiten mehr ergeben. Das Abkochgebot war infolge von Auffälligkeiten in der Wassergewinnung sowie im Versorgungsnetz des Zweckverbands zur Wasserförderung Ober- und Unterschleißheim erlassen worden.
Bereits in der vergangenen Woche war festzustellen, dass die Außerbetriebnahme eines mikrobiologisch verunreinigten Brunnens sowie die umfangreichen Spülmaßnahmen im Trinkwasser-Versorgungssystem der Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim Wirkung zeigen. Seit Montagvormittag, 18. November 2024, liegen nun die vollständigen Befunde der am Donnerstag, Freitag und Samstag vergangener Woche durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers vor. Die mikrobiologischen Untersuchungen ergaben unauffällige Ergebnisse für die Ausgangsleitungen sowie das Leitungssystem Ober- und Unterschleißheim und belegen damit die wieder einwandfreie Trinkwasserqualität.
Wasser auch ohne vorheriges Abkochen wieder bedenkenlos genießbar
Das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim kann wieder bedenkenlos und ohne weitere Vorkehrungen verwendet und konsumiert werden.
Weitere Kontroll-Untersuchungen
In den kommenden Wochen wird das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim vorsorglich engmaschig untersucht.
Ursachenforschung dauert an
Die Ursachenforschung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Zur Beurteilung des betroffenen Brunnens wurde ein hydrogeologisches Fachbüro beauftragt. Die Begutachtungen und die Ergebnisse müssen abgewartet werden. Sobald es verlässliche Erkenntnisse gibt, werden diese veröffentlicht.
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Update (14.11.2024): Sofortmaßnahmen zeigen Wirkung – Abkochanordnung bleibt vorsorglich bestehen
Die Außerbetriebnahme des mikrobiologisch verunreinigten Brunnens sowie die umfangreichen Spülmaßnahmen im Trinkwasser-Versorgungssystem der Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim zeigen Wirkung.
Die Ergebnisse der bisher von Montag bis einschließlich Mittwoch täglich durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers sind bereits größtenteils unauffällig. An den Ausgangsleitungen nach Ober- und Unterschleißheim gibt es aktuell keine Auffälligkeiten mehr. Sehr geringe Konzentrationen von coliformen Bakterien wurden noch an einzelnen Stellen im Leitungssystem nachgewiesen.
Die Differenzierungsuntersuchungen haben ergeben, dass es sich bei den coliformen Bakterien um Citrobacter freundii handelt. Citrobacter-Arten spielen als Krankheitserreger in der Regel nur bei Personen mit Vorerkrankungen bzw. reduziertem Immunsystem eine Rolle.
Abgekochtes Wasser bedenkenlos genießbar
Die Abkochanordnung für das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim bleibt vorsorglich noch bestehen. Für eine Aufhebung des Abkochgebots durch das Gesundheitsamt sind an allen Untersuchungsstellen komplett unauffällige Probenergebnisse an drei aufeinanderfolgenden Tagen erforderlich. Um möglichst schnell diese Voraussetzung erfüllen zu können, finden auch Untersuchungen am Wochenende statt. Eine Bewertung kann Anfang der kommenden Woche erfolgen, wenn alle Befundergebnisse vorliegen.
Das abgekochte Wasser kann bedenkenlos genutzt und konsumiert werden. Es muss nicht zwingend auf Mineralwasser in Flaschen zurückgegriffen werden.
Um stehendes Wasser in den Hausleitungen zu vermeiden – was die Ablagerung von Mikroorgansimen an den Rohrinnenflächen begünstigen könnte –, ist es zu jeder Zeit wichtig, dass auf einen bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasserinstallationen geachtet wird, sowohl zu Hause als auch in Betrieben. Das bedeutet, dass alle Wasserhähne und andere Entnahmestellen, wie Duschen oder Toiletten, regelmäßig benutzt werden sollten.
Ursachenforschung dauert an
Die Ursachenforschung läuft derzeit noch. Zur Beurteilung des betroffenen Brunnens wurde ein hydrogeologisches Fachbüro beauftragt. Sobald es verlässliche Erkenntnisse gibt, werden diese veröffentlicht.
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Update (13.11.2024): Die Abkochanordnung für das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim bleibt weiterhin bestehen.
Aktuell wird das Trinkwasser täglich im Labor untersucht, jedoch dauert die Auswertung der Proben mehrere Tage. Erst wenn ausreichende und verlässliche Ergebnisse vorliegen, kann eine belastbare Einschätzung zur Situation gegeben werden.
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08.11.2024
Das Trinkwasser in der Gemeinde Oberschleißheim sowie in der Stadt Unterschleißheim muss ab sofort bis auf Weiteres vor Gebrauch abgekocht werden. Bei einer Routinekontrolle im Wasserwerk des Zweckverbands zur Wasserförderung der Gemeinde Oberschleißheim und der Stadt Unterschleißheim wurden in dieser Woche Auffälligkeiten festgestellt. Weitere Untersuchungen haben ebenfalls Auffälligkeiten in der Wassergewinnung sowie im Versorgungsnetz ergeben.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wurde auf Veranlassung des Gesundheitsamts des Landkreises München umgehend außer Betrieb genommen. Gleichzeitig wurden bereits weitere Untersuchungen in die Wege geleitet.
Wasser vor Verzehr oder Gebrauch abkochen!
Um Risiken für die Gesundheit auszuschließen, müssen Verbraucher in Ober- und Unterschleißheim auf Anordnung des Gesundheitsamts bis auf Weiteres das Wasser vorsorglich abkochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen verwendet wird.
Beim Abkochen ist darauf zu achten, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufkocht und dann ggf. langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt wird.
Sollten sich nach Vorliegen der weiteren Untersuchungsergebnisse neue Erkenntnisse ergeben, werden die Bürgerinnen und Bürger umgehend informiert.
Abkochanordnung! Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.
Macht das Wasser krank?
Es ist nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht geschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebots sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern Ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.
Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen?
Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.
Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden. Das Wasser sollte dann möglichst bald und noch an diesem Tag verbraucht werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebots sollte für die Zubereitung von Speisen (z. B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.
Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebots kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebots ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebots kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80° C-85° C für die Frischwasser-Klarspülung).
Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Während der Dauer des Abkochgebots ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.
Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich?
Während der Dauer des Abkochgebots ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.
Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebots nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein, Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.
Was müssen Schwangere beachten?
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Sind Tiere und Haustiere betroffen?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z. B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.
Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten?
Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden die Bürgerinnen und Bürger seitens der jeweiligen Gemeinde umgehend informiert.