Überbrückungshilfe I: Bislang mehr als 13,4 Millionen Euro für Betriebe im Landkreis

Leicher appelliert: Jetzt Überbrückungshilfe II beantragen / Novemberhilfen in Vorbereitung

+++ Eine Pressemitteilung der IHK München und Oberbayern +++

Die IHK für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz der Über-brückungshilfe I. Bislang sind mehr als 13,4 Millionen Euro an 825 Antragsteller im Landkreis München ausgezahlt worden. „Insgesamt gingen 905 Anträge von Betrieben mit Sitz in unserem Landkreis ein“, sagt Christoph Leicher, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses München-Landkreis. Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag beträgt 16.280 Euro. Bayernweit erhielten Firmen in 148 Fällen die maximale Fördersumme von 150.000 Euro.

Die Überbrückungshilfe I gleicht durch die Corona-Krise eingetretene Verluste in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus. Die Antragsstellung war bis Anfang Oktober möglich. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind 93 Prozent der Anträge beschieden.
Von den ausgezahlten Fördergeldern gingen 19 Prozent an Betriebe aus dem Gastgewerbe, 15 Prozent der bereits ausgezahlten Anträge kamen aus dem Wirtschaftszweig „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“, der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdeckt. 13 Prozent des Bundeszuschusses wurde an Firmen des Wirtschaftszweiges „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ ausgezahlt.

Mit einem Gesamtwert von mehr als 4,3 Millionen Euro erhielt das Gastgewerbe im Landkreis die höchste Förderung, gefolgt von den „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit einer Gesamtfördersumme von fast drei Millionen Euro und Betrieben aus dem Wirtschaftszweig „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“, an die insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro ausgezahlt wurde.

Für das Anschlussprogramm Überbrückungshilfe II, das Betriebskostenzuschüsse für die Monate September bis Dezember gewährt, können bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. „Nach wie vor sind ganze Branchen stark von der Krise und dem aktuellen Teil- Lockdown betroffen und brauchen Beistand auf dem Weg in die Nach-Corona-Zeit. Dies betrifft vor allem Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, die Veranstaltungswirtschaft, teilweise den Einzelhandel und viele Dienstleister. Die staatlichen Hilfen sind gut und richtig. Wir als IHK stehen durch die engagierte Abwicklung der Programme unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser schwierigen Zeit ganz eng zur Seite“, sagt Leicher. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Für die Überbrückungshilfe II sind in Bayern bereits rund 3.500 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen, die erneut die Abwicklung der Hilfe für ganz Bayern übernimmt. Die Fördersumme pro Antrag hat sich auf knapp 30.000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrückungshilfe 1 zu berücksichtigen ist. Das Verfahren läuft weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die IHK ist ab heute möglich, da die Bearbeitungssoftware des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der EU endlich vorliegen.

Auch die angekündigten Novemberhilfen – also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns betroffen sind – laufen über das gleiche Antragsportal des Bundes und werden für Bayern von der IHK München abgewickelt. Aktuell erarbeiten Bund und Länder für das Programm die Möglichkeit einer Abschlagzahlung. Genaue Details zur Antragstellung werden in den kommenden Tagen erwartet.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe.