Unter Dach und Fach: Vertrag für Pflegestützpunkt unterzeichnet
Im März startet das kostenlose Beratungsangebot für Landkreisbürger
Wie überall in Deutschland nimmt auch im Landkreis München die Zahl an pflege- und hilfebedürftigen Menschen stetig zu – und damit auch der Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Ab März 2023 wird es im Landkreis München eine weitere Anlaufstelle für Betroffene geben, dann eröffnet in München-Riem der Pflegestützpunkt. Hier erhalten pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige eine neutrale und wohnortnahe Beratung. Am Freitag, 16. Dezember 2022, besiegelten die AOK Bayern, der Bezirk Oberbayern und der Landkreis München als künftige Träger des neuen Beratungsangebots den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Pflegestützpunkts im Landkreis.
Vor allem im Alter kann es mit der gewohnten Selbstständigkeit schnell vorbei sein: Tätigkeiten, die bislang noch gut selbst bewältigt werden konnten, sind von einem Tag auf den anderen, beispielsweise durch einen Unfall oder nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht mehr möglich. Betroffene und ihre Angehörigen wissen in so einem Fall oft nicht, wie es weiter gehen soll. Künftig steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis München der Pflegestützpunkt als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Aber nicht nur Seniorinnen oder Senioren oder deren Angehörige sollen sich an den Pflegestützpunkt wenden können – das Angebot richtet sich an alle Menschen, die Beratung zum Thema Pflege benötigen, also beispielsweise auch Menschen mit einer Behinderung, egal ob diese von Geburt an besteht oder durch Unfall oder Krankheit verursacht wurde.
Alle Mitarbeitenden des Pflegestützpunkts sind ausgewiesene Experten und haben eine Weiterbildung zur Pflegeberaterin oder zum Pflegeberater absolviert. Sie unterstützen Betroffene und Angehörige, eine individuelle, passgenaue pflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu organisieren. Sie nehmen die Menschen an die Hand, finden die passenden Dienstleistungen für sie heraus und sparen ihnen dadurch Zeit und lange Wege. Die Beantragung von finanziellen Leistungen, von Zuschüssen für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder eines Pflegegrads sind ebenso Fragen, die im Pflegestützpunkt geklärt werden können, wie die Vorbereitung auf den Besuch des medizinischen Dienstes und vieles andere mehr. Auch wenn die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung erschöpft sind, gibt es Rat und Unterstützung. Betroffene können sich sowohl in den Räumlichkeiten des Stützpunkts als auch in der eigenen häuslichen Umgebung beraten lassen.
Gut vernetzt
Der Landkreis München verfügt schon heute über ein breites Angebot an Beratungsstellen. Diese bereits bestehenden Ressourcen sollen miteinander vernetzt werden. So wird es beispielsweise eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle für pflegende Angehörige geben. Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Beratungsstellen, den Kranken- und Pflegekassen sowie den Trägern und Anbietern von Versorgungs- und Betreuungsangeboten vernetzt.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie mit dem Privat-Pkw gut erreichbar, wird der Pflegestützpunkt seine Türen in den Räumen des Landratsamts in München-Riem, Joseph-Wild-Str. 20, öffnen. Zunächst wird das Angebot mit drei Mitarbeitenden starten. Ein personeller Ausbau mit bis zu 5,8 Vollzeitstellen ist geplant, um die Versorgung im Landkreis München sicherstellen zu können.
"Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen oft Orientierung, Information und konkrete Hilfe, um mit der belastenden Situation besser zurecht zu kommen. Daher freut es mich umso mehr, dass wir mit dem Pflegestützpunkt das vorhandene Beratungsangebot im Landkreis München professionell ergänzen können", sagt Landrat Christoph Göbel anlässlich der Vertragsunterzeichnung.
"Mein herzlicher Dank geht an alle Mitwirkenden für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit", erklärt Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Die wohnortnahe, kompetente und unabhängige Beratung aus einer Hand hat großen Mehrwert für alle Akteurinnen und Akteure im Bereich der Pflege – vor allem aber für die Menschen vor Ort. Sie finden hier ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöte. Wir zeigen uns damit als offene, bürgernahe und transparente Verwaltung." Dem Bezirk sei es ein großes Anliegen, so Mederer weiter, "dass wir dieses Beratungsangebot gemeinsam mit dem Landkreis München und den Kranken- und Pflegekassen zum Wohle der Menschen mit Leben füllen. Wir als Bezirk beteiligen uns nicht nur finanziell, sondern Zukunft auch mit unserer Vor-Ort-Beratung." Der wöchentliche Sprechtag des Bezirks zu dessen Leistungen in der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen startet im Frühjahr 2023.
"Die Lebenssituationen und Herausforderungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sind höchst individuell. Eine Standardberatung kann es hier nicht geben. Ein Pflegestützpunkt mit ausgebildeten Pflegeberatern ist genau auf diese Herausforderung ausgerichtet und sucht gemeinsam mit den Betroffenen nach den passenden Hilfen. Auf Wunsch erstellen die Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan mit ganz konkreten Schritten", sagt Bernhard Adam, Stellvertretender Direktor der AOK Direktion München.
Hintergrund
Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) im Jahr 2008 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Erfahrung, dass viele Pflegebedürftige und Angehörige mit der Beantragung und Organisation von Hilfen überfordert waren und daher viele Leistungsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen wurden. Hier wollte der Gesetzgeber eine flächendeckende Infrastruktur schaffen, die durch die Errichtung so genannter Pflegestützpunkte umgesetzt wird.
Der Pflegestützpunkt im Landkreis München wird entsprechend der Vorgabe des Rahmenvertrags zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte vom 1. Januar 2020 errichtet. Träger eines Pflegestützpunktes sind grundsätzlich die beteiligten Kosten- und Leistungsträger, d. h. die Kranken- und Pflegekassen sowie die Landkreise bzw. kreisfreien Städte und die Bezirke. Die Kosten für den Pflegestützpunkt werden zu zwei Dritteln von den Kranken- und Pflegekassen und zu einem Drittel vom Bezirk Oberbayern sowie vom Landkreis München getragen.