Verbesserung der Verkehrssicherheit
Umfangreiche Änderung an gefährlicher Einmündung der Staatsstraße St 2078 auf die Kreisstraße M 10 nach tödlichem Unfall.
An der Kreisstraße M 10 zwischen Brunnthal und Höhenkirchen-Siegertsbrunn ereignete sich am 14.08.2014 ein tödlicher Unfall, als ein von der Staatsstraße St 2078 kommender Fahrzeuglenker beim Abbiegen Richtung Brunnthal ein von links kommendes Fahrzeug übersah.
Da es an dieser Stelle in den letzten Monaten gehäuft zu Unfällen mit gleichem Ablauf kam, fand am 28.08.2014 eine Ortseinsicht mit Vertretern der Gemeinden Brunnthal und Höhenkirchen-Siegertsbrunn, der Polizei, des Staatlichen Bauamts Freising und des Landratsamtes München statt. Anwesend waren auch die Mitglieder der Unfallkommission für den Landkreis München, um mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu erörtern.
Es wurde festgelegt, dass zwei Bäume östlich des Knotenpunktes, die im Sichtfeld stehen, beseitigt werden. Dies wurde zwischenzeitlich bereits durchgeführt. Um eine bessere Sicht in die Kreisstraße zu ermöglichen, ist zudem in Blickrichtung Brunnthal das Leitmal, das sich auf der Dreiecksinsel befindet, in ein kleineres Schild getauscht worden.
Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird außerdem statt der Beschilderung "Vorfahrt achten" künftig ein Stop-Schild beiderseits der Einmündung angebracht. Diese Änderung soll in den kommenden Tagen umgesetzt werden.
Darüber hinaus wurde das Staatliche Bauamt Freising gebeten, einen teilweisen Abbau des Geländers am Radweg und bauliche Änderungen an der Einmündung zu prüfen. Die Ergebnisse dazu stehen noch aus.
Die Polizei wurde ersucht, in dem betroffenen Streckenabschnitt vermehrt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h zu kontrollieren, zumal frühere Kontrollen teils deutliche Überschreitungen ergeben haben.
In diesem Zusammenhang bittet das Landratsamt München insbesondere auch die ortskundigen Verkehrsteilnehmer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Bei Geschwindigkeiten über 70 km/h besteht wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse für den in die Kreisstraße einbiegenden Verkehr nicht mehr die Möglichkeit, die bevorrechtigten Fahrzeuge ausreichend früh wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren.