Aufhebung der Warnung vor Bootsfahrten auf der Isar im Bereich Mühltal
Die Gefahrenstelle konnte beseitigt werden.
+++ Update 18.09.2023: Die Gefahrenstelle konnte beseitigt werden. +++
Originalmeldung vom 14.09.2023:
Rund 500 bis 600 Meter oberhalb des Kraftwerks Mühltal im Gemeindebereich Straßlach-Dingharting haben sich umgestürzte Bäume und Äste in der Isar angesammelt. Sie machen das Befahren der Isar gefährlich.
Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellen eine Gefahr dar, oft liegt Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und ist vom Boot aus nur schwer auszumachen. Vor dem Befahren der Isar wird daher gewarnt!
Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern und starken Regenfällen Gefahren durch umgekippte Bäume drohen.
Bitte Regeln der Bootsfahrverordnung beachten
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.