Weitere Unterkunft für Geflüchtete in Ottobrunn
Ehemaliges Hotel wird ab März zur Unterbringung Asylsuchender genutzt
Rund 50 Geflüchtete kommen aktuell alle zwei Wochen auf Zuweisung der Regierung von Oberbayern in den Landkreis München. Dieser muss für ihre Unterbringung sorgen. Geeigneter Wohnraum oder bebaubare Grundstücke werden dafür dringend benötigt. Mangels eigener Flächen und Immobilien ist der Landkreis dabei auf die Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen angewiesen. In Ottobrunn konnte nun eine weitere Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete gefunden werden: Das ehemalige „Hotel Aigner“ an der Rosenheimer Landstraße, das seinen Betrieb im Herbst des vergangenen Jahres eingestellt hat, wird ab März 2024 zu Wohnraum für Geflüchtete umfunktioniert.
Bis zu 146 Personen können hier in den Doppel- und Mehrbettzimmern eine vorübergehende Bleibe finden. Alle Zimmer sind mit einem eigenen Bad ausgestattet. Die Mehrbettzimmer verfügen zudem über eine kleine integrierte Singleküche. Im Erdgeschoss wird ein Büro für die Flüchtlings- und Integrationsberatung eingerichtet, darüber hinaus stehen den Bewohnern hier eine Gemeinschaftsküche sowie ein großer Frühstücks- und Aufenthaltsraum zur Verfügung. Im Keller der Unterkunft befindet sich ein Wasch- und Trockenraum zur gemeinschaftlichen Nutzung. Der Mietvertrag für die Unterkunft ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Vor Ort werden die Geflüchteten von der Caritas betreut.
In die Unterkunft einziehen werden nach derzeitigen Planungen vorwiegend Personen unterschiedlicher Nationalitäten, die Asyl in Deutschland beantragt haben und dem Landkreis neu zugewiesen werden. Entsprechend der zur Verfügung stehenden Zimmerkategorien ist vorgesehen, die Unterkunft sowohl mit Familien als auch mit Einzelpersonen zu belegen. Welche Nationalitäten und Konstellationen letztendlich konkret in der Unterkunft wohnen werden, hängt maßgeblich von den Zuweisungen der Regierung von Oberbayern zum Belegungszeitpunkt ab.
Parallel dazu prüft das Landratsamt weiterhin, inwieweit auch auf dem benachbarten, in Gemeindeeigentum befindlichen Grundstück, in nächster Zeit eine Unterbringung Geflüchteter realisiert werden kann. Die Kreisverwaltungsbehörde steht hierzu im Austausch mit der Gemeinde, die dieses Grundstück zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung angeboten hatte.
"Die kurzfristige Verfügbarkeit geeigneten Wohnraums für knapp 150 Personen ist eine glückliche Fügung, die uns als Landkreis zumindest für die kommenden Wochen ein wenig Planungssicherheit garantiert. Zusammen mit dem ebenfalls kürzlich fertiggestellten zweiten Bauabschnitt der Unterkunft in Unterhaching sind wir für die nächsten Zuweisungen gewappnet. Dennoch dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen und müssen weiter mit ganzer Kraft daran arbeiten, neuen Wohnraum und geeignete Grundstücke zu akquirieren. Ich danke daher der Gemeinde Ottobrunn sehr für ihre Bereitschaft, auch das benachbarte ‚Johanniter-Grundstück‘ weiterhin für eine mögliche Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stellen", so Landrat Christoph Göbel.
Bürgermeister Thomas Loderer erklärt hierzu: "Für die Gemeinde Ottobrunn ist es selbstverständlich, dass wir den Landkreis bei seiner schwierigen Aufgabe der menschenwürdigen Unterbringung von geflüchteten Menschen nach Kräften unterstützen. Ich bin überzeugt, dass die große Mehrheit der Ottobrunnerinnen und Ottobrunner den zu uns kommenden Menschen gegenüber offen ist. Doch sind mit der Aufnahme einer großen Zahl von Asylsuchenden auch besondere Herausforderungen verbunden. Damit wir diese meistern können, setze ich auf die verlässliche Unterstützung durch das Landratsamt. Weiterhin unverzichtbar ist auch das Engagement der ehrenamtlichen Kräfte des Helferkreises Asyl, für das ich schon heute ‚Vergelt’s Gott!‘ sage."