Wohngeld Plus: künftig mehr Anspruchsberechtigte
Unkomplizierte Beantragung per Online-Verfahren / Anstieg bei Neuanträgen erwartet
Ab dem 1. Januar 2023 haben bundesweit rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf das kürzlich beschlossene Wohngeld Plus. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die nach bisheriger Regelung keinen Anspruch auf Bezuschussung ihrer Wohnkosten hatten, sollen angesichts stetig steigender Wohn- und Energiekosten durch die Wohngeldreform entlastet werden. Erstmals werden dabei auch Heizkosten bezuschusst. Dies geschieht in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Auch für den Landkreis München ist ein deutlicher Anstieg der Wohngeldempfänger zu erwarten. Laut Wohngeldstelle muss in etwa von einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten ausgegangen werden.
Bei bestehendem Wohngeldbezug: kein neuer Antrag erforderlich
Bürgerinnen und Bürger, die bereits bislang Wohngeld erhalten haben, müssen nichts unternehmen. Für Haushalte im laufenden Wohngeldbezug findet automatisch eine Neuberechnung der bewilligten Wohngeldhöhe ab 1. Januar 2023 statt. Eine persönliche Vorsprache oder Antragstellung auf Neuberechnung ist nicht erforderlich. Ändert sich die Höhe des bewilligten Wohngeldes, wird ein neuer Wohngeldbescheid erlassen und dem betreffenden Haushalt übersendet.
Haushalte mit Wohnsitz im Landkreis München, die ab 1. Januar 2023 zum dann erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, haben die Möglichkeit, ab sofort das neue Wohngeld Plus bei der Wohngeldstelle im Landratsamt München zu beantragen.
Auf seiner Website bietet das Landratsamt München einen Online-Wohngeldrechner an, der bereits seit Mitte Dezember mit den ab 1. Januar 2023 gültigen Werten arbeitet. Unter www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/wohngeld-beantragen können Bürgerinnen und Bürger so vorab prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Auch der Neuantrag auf Wohngeld Plus kann einfach und unkompliziert online ausgefüllt und eingereicht werden. Selbstverständlich können Anträge aber auch weiterhin auf dem Postweg gestellt werden.
Hohes Antragsaufkommen führt zu längeren Bearbeitungszeiten
Aufgrund des deutlich ausgeweiteten Kreises der Anspruchsberechtigten rechnet die Wohngeldstelle insbesondere in den ersten Wochen des neuen Jahres mit einem sehr hohen Antragsaufkommen. Die Verwaltung bittet daher um Verständnis, dass zu Jahresbeginn mit längeren Wartezeiten bis zur Entscheidung über die Neuanträge gerechnet werden muss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle setzen aber alles daran, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, damit anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Wohn- und Energiekosten zeitnah von den Entlastungen profitieren. Antragstellerinnen und Antragsteller können die Behörde unterstützen, indem sie ihren Antrag vollständig und mit den in der Dienstleistung genannten erforderlichen Nachweisen einreichen.