Abfallerzeugernummer beantragen
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt München.
Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung sowie zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV).
Für gewerbliche Abfallerzeuger (Anfallstelle im Landkreis München), bei denen jährlich mehr als 2000 kg gefährliche Abfälle anfallen, ist eine Abfallerzeugernummer erforderlich.
Privatpersonen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Mit Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) zum 01.04.2010 sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.