Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug soll wieder auf denselben Halter im Landkreis München zugelassen werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis München zugelassen. Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 01.10.2019 muss bei Wiederinbetriebnahme auf denselben Halter die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr zwingend vorgelegt werden. Handelt es sich jedoch um einen alten Fahrzeugbrief (Ausstellung vor dem 01.10.2005), muss dieser vorgelegt und in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen (siehe Rubrik Beschreibung)
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 23,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs - Voraussetzungen und Unterlagen (PDF - nicht barrierefrei)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.07.2024. aktualisiert.