Abwehrender Brandschutz
Der Begriff "Abwehrender Brandschutz" umfasst den Einsatz der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dem Landratsamt obliegt dabei die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehren.
Der Abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden und ihrer Feuerwehren. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Feuerwehrgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Der Landkreis beschafft überörtlich erforderliche Fahrzeuge und Geräte, ist Aufsichtsbehörde für diesen Aufgabenbereich und berät die Gemeinden. Das gilt auch für die vielfältigen anderen Aufgaben der Feuerwehren wie Technische Hilfeleistung und First Responder Dienst. Die Alarmierung der Feuerwehren übernimmt die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises.
Die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehren ist Aufgabe des Landratsamtes, selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Feuerwehren. Die Kreisbrandinspektion berät das Landratsamt dabei. Das Landratsamt stimmt die Alarm- und Einsatzplanung außerdem mit den benachbarten Landkreisen und der Stadt München ab.
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Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.