Ärztliche Atteste beglaubigen lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Beglaubigung von ärztlichen Attesten.
Sie können ein ärztliches Attest im Landratsamt München beglaubigen lassen
- wenn Sie das ärztliches Attest für Auslandsaufenthalte (Ausbildung, Beruf) benötigen
- wenn Sie das ärztliche Attest für eine Auslandsadoption benötigen
- wenn Sie eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung benötigen (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)
Die Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die ausstellenden Ärzte im Landkreis tätig sind.
- Regelung des Reiselandes
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)
10,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter 089 / 6221-1148.
- Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2 - Gesundheit
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2024. aktualisiert.