Ärztliche Atteste beglaubigen lassen

Hier erhalten Sie Informationen zur Beglaubigung von ärztlichen Attesten.

Sie können ein ärztliches Attest im Landratsamt München beglaubigen lassen

  • wenn Sie das ärztliches Attest für Auslandsaufenthalte (Ausbildung, Beruf) benötigen
  • wenn Sie das ärztliche Attest für eine Auslandsadoption benötigen
  • wenn Sie eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung benötigen (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)

Die Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die ausstellenden Ärzte im Landkreis tätig sind.

  • Regelung des Reiselandes
  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)

10,00 Euro

Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.
Bei Fragen erreichen Sie uns  unter 089 / 6221-1148.

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 3.2 - Gesundheit
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1000
Fax: 089 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2024. aktualisiert.