Altlasten sanieren

Vor allem Verursacher einer Altlast sowie der Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Altlasten und dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren. Informationen dazu, sowie zu Auskünften aus dem Altlastenkataster erhalten Sie hier.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz verpflichtet vor allem den Verursacher einer Altlast sowie den Grundstückseigentümer, Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen, beispielsweise im Grundwasser, so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen entstehen. Kommen die Verpflichteten ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nach, so kann das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

Eine Altlast, die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorrufen kann, liegt vor bei

  1. stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstigen Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen, z. B. ehemalige Kiesgruben, die mit Abfällen verfüllt wurden)
  2. Grundstücken mit stillgelegten Anlagen und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte, z. B. ehemalige Gewerbebetriebe, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wurde)

Wenn für ein Grundstück ein Altlastenverdacht besteht oder das Vorliegen einer Altlast bereits nachgewiesen ist, wird es in einem Altlastenkataster erfasst. Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt das Landratsamt München. Die Anfrage ist schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an das Landratsamt zu richten. Dabei müssen Flurnummer und Gemarkung des betroffenen Grundstücks angegeben werden (die Postanschrift genügt nicht). Ist der Anfragende nicht Eigentümer des Grundstücks, so ist eine schriftliche Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vorzulegen.

  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)

Die Auskunft aus dem Altlastenkataster erfolgt kostenlos.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

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Allgemein

Herr Brandtner
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Auskünfte aus dem Altlastenkataster

Frau Andric
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Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

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Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2400
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Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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Fachbereich 4.4.1
Postfach 90 07 51
81507 München

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.06.2024. aktualisiert.