Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen

Sie haben einen noch zugelassenen Gebrauchtwagen erworben, welcher vorher nicht im Landkreis München zugelassen war und möchten die Umschreibung beantragen? Gerne können Sie die bereits zugeteilten Kennzeichen weiterhin verwenden.
Nutzen Sie hierfür unser Onlineverfahren! Mit der Onlineumschreibung sparen Sie Zeit und Geld, erledigen alles bequem von zu Hause aus und können sofort losfahren.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Kennzeichenschild(er); bei Umkennzeichnung des Fahrzeuges (siehe Rubrik Beschreibung)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (siehe unter "Formular und Merkblätter")
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Einverständniserklärung für Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich benötigt werden folgende Unterlagen:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    mit einem Führerschein:

    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
    mit Schwerbehinderung:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 23,60 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.02.2025. aktualisiert.