Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen

Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war.

Seit dem 01.10.2019 gibt es die Möglichkeit, dass Sie das bisherige Kennzeichen des Fahrzeuges beibehalten können. Falls das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt / abgemeldet ist wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt. Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass dann die bisherigen Kennzeichenschilder zur Umschreibung vorgelegt werden müssen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Kennzeichenschild(er); bei Umkennzeichnung des Fahrzeuges (siehe Rubrik Beschreibung)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten /siehe unter "Formular und Merkblätter")
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Einverständniserklärung für Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Zusätzlich benötigt werden folgende Unterlagen:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereine:
    Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährige:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 23,60 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.07.2024. aktualisiert.