Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
Sie haben einen noch zugelassenen Gebrauchtwagen erworben, welcher vorher im Landkreis München zugelassen war und möchten die Umschreibung beantragen? Gerne können Sie die bereits zugeteilten Kennzeichen weiterhin verwenden.
Nutzen Sie hierfür unser Onlineverfahren! Mit der Onlineumschreibung sparen Sie Zeit und Geld, erledigen alles bequem von zu Hause aus und können sofort losfahren.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Kennzeichenwechsel:
Kennzeichenschilder - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) /Sicherheitsprüfung (Vorlage Prüfbericht)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.= 7- stelliger Code)
- IBAN-Nr. bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
Erledigung durch Dritte: - Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht.
- Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: - bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR – Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber (Verlinkung mit Einverständniserklärung) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei minderjährigen Fahrzeughaltern (Verlinkung mit Wort Einverständnis-erklärung?)
mit einem Führerschein:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H - BI -aG -G)
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 23,60 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
- i-KFZ
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.02.2025. aktualisiert.