Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
Sie sind von der Landeshauptstadt München oder einem anderen Verwaltungsbezirk in den Landkreis München gezogen? Hier erhalten Sie alle Informationen über benötigte Unterlagen sowie der optionalen Beantragung dieser Dienstleistung.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises München umziehen, muss die Anschrift auch in Ihren Fahrzeugunterlagen geändert werden. Die benötigten Unterlagen und Informationen zur Adressänderung finden Sie hier.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet und Sie ziehen innerhalb des Landkreises München um, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung mit Firmensitz im Landkreis München, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz im Landkreis München (nicht älter als ein Jahr), ggf. Gewerbeanmeldung, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (i.d.R. Eltern), Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 24,10 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
- i-KFZ
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.07.2024. aktualisiert.