Apothekenbetriebserlaubnis beantragen

Für den Betrieb einer Apotheke mit bis zu drei Filialapotheken oder einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Erlaubnis. Weitere Informationen dazu, sowie zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. 
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).

Für den Betrieb einer Apotheke mit bis zu drei Filialapotheken oder einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG).

Die Erlaubnis kann nach Durchführung eines Erlaubnisverfahrens erteilt werden, in dem die nach dem ApoG erforderlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Als Sachverständiger wird dabei ein Pharmazierat der Regierung von Oberbayern tätig.

Auf diesen Seiten finden Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel.

  • schriftlicher formloser Antrag, ab welchem Datum für welche Apotheke die Apotheken-Betriebserlaubnis beantragt wird
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder beglaubigte Kopie eines endgültigen deutschen Personalausweises
  • Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie)
  • ärztliches Zeugnis
  • Lebenslauf bzw. Nachweis über die in der Vergangenheit ausgeübte berufliche Tätigkeit
  • Pacht-/Miet-/Kaufverträge sowie ggfs. Vorlage anderer Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen
  • Aufstellung der zur Apotheke gehörenden Räumlichkeiten (bei der unveränderten Übernahme einer bereits bestehenden Apotheke genügt die Aussage darüber, dass sich die Räumlichkeiten nicht geändert haben)
  • Bestätigung der Apothekerkammer über Nichtvorliegen berufsgerichtlicher Verurteilungen oder Verfahren
  • Mitteilung, ob und ggfs. an welchem Ort der Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine oder mehrere Apotheken betreibt
  • eidesstattliche Versicherung, dass der Antragsteller keine Vereinbarungen getroffen hat, die gegen § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen

§ 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG)

Betriebserlaubnis        
Einzel-/Hauptapotheke           500,00 €
Filialapotheke; je Filiale           400,00 €
Versand- und Onlinehandel   250,00 €
Heimversorgungsvertrag; je Einrichtung        200,00 €
Änderung der Erlaubnis          175,00 €

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.

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Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.12.2024. aktualisiert.