Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger beantragen

Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet aufhalten, sie gilt nicht für Personen, welche aus humanitären Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 22 – 25 b AufenthG sind, sowie nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.07.2024. aktualisiert.