Ausbildungsförderung: Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG beantragen
Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu erhalten. Den Antrag können Sie auch online stellen.
Das Landratsamt München bearbeitet sowohl Schüler-BAföG als auch Aufstiegs-BAföG.
Die groben Unterschiede zwischen Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG sind im Bereich "Formulare und Merkblätter" als "Merkblatt: Unterschiede zwischen Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG" aufgelistet.
Alle Informationen zum Thema Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Bereich "Externe Links":
- Schüler-BAföG – Weitere Informationen,
- Schüler-BAföG – Mehr Informationen, sowie
- Aufstiegs-BAföG – Mehr Informationen.
Im Service-Center der Bayerischen Staatsregierung haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online zu erstellen. Eine integrierte Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung unterstützt Sie dabei, einen korrekten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen zu erstellen. Die jeweiligen Links finden Sie unterhalb im Bereich "Externe Links":
- Schüler-BAföG-Antrag online erstellen, sowie
- Aufstiegs-BAföG-Antrag online stellen.
Alle für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Nachweise und Belege sind in den jeweiligen Formblättern selbst aufgelistet.
Jedes Formularfeld ist auszufüllen. Haben Sie keine Angaben zu machen, kennzeichnen Sie dies, indem Sie das Formularfeld durchstreichen oder mit einer 0 versehen. Sollten Sie das Formularfeld lediglich leer lassen und nicht durchgestrichen bzw. mit einer 0 versehen haben, gehen wir davon aus, dass keiner der aufgelisteten Punkte vor dem jeweiligen Formularfeld auf Sie zutrifft. Mit dem Leerlassen des jeweiligen Formularfeldes erklären Sie damit gleichfalls keine Angaben gemacht zu haben. Bei Angaben sind die entsprechenden Belege beizufügen.
Zur Erleichterung der Bearbeitung Ihres Antrages stehen Ihnen zusätzlich folgende Ergänzungsblätter im Bereich "Formulare und Merkblätter" zur Verfügung, wobei die Kosten für das Ausfüllen der Formblätter durch uns nicht erstattet werden:
- Zusatzerklärung zu Formblatt 1 für Auszubildende,
- Zusatzerklärung zu Formblatt 1 für Asylbewerber/Flüchtlinge,
- Zusatzblatt zu den Angaben zum Vermögen, b.z.w.
- Bankbestätigung über das Vermögen der/des Auszubildenden.
Schüler-BAföG nach dem BAföG oder BayAföG
Das Landratsamt München ist für Schüler und Schülerinnen an
- Hauptschulen (ab der 10. Klasse),
- Realschulen und Gymnasien (ab der 10. Klasse),
- Fachoberschulen (wenn die Schüler/-innen nicht bei den Eltern wohnen),
- Wirtschaftsschulen (wenn die Schüler/-innen nicht bei den Eltern wohnen),
- Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, sowie
- Vorklassen der Berufsoberschule (11. Klasse)
grundsätzlich dann zuständig, wenn beide Elternteile im Landkreis München wohnen. Bei Umzug der Eltern aus dem Landkreis München in einen anderen Landkreis während der Antragsbearbeitung gibt der Landkreis München den Antrag an den jeweils anderen Landkreis zur Bearbeitung ab.
Die Zuständigkeit ist jedoch nicht immer vom Wohnort der beiden Elternteile abhängig. Hier zwei Beispiele:
- Bei einer Ausbildung an einer Hochschule ist das jeweilige Studentenwerk am Sitz der Hochschule zuständig. Für die TU München ist das Studentenwerk München zuständig.
- Bei Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien kann sich die Zuständigkeit danach richten, in welchem Zuständigkeitsbereich die Ausbildungsstätte ihren Sitz hat:
- Die Landeshauptstadt München ist für Schüler und Schülerinnen zuständig, welche die Berufsoberschule München ab der 12. Jahrgangsstufe besuchen.
- Das Landratsamt München ist für die Schüler und Schülerinnen zuständig, welche die BOS Unterschleißheim ab der 12. Jahrgangsstufe besuchen.
Sollten Sie Ihre gewählte Ausbildungsstätte über den Externen Link zum Ausbildungsstättenverzeichnis des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auffinden, weist dies grundsätzlich darauf hin, dass Ihre Ausbildungsstätte nach BayAföG bzw. BAföG förderfähig ist. Das Ausbildungsstättenverzeichnis ist im Bereich "Externe Links" unter dem Begriff "Ausbildungsstättenverzeichnis" zu finden.
Bis zur Altersgrenze von 30 Jahren ist in der Regel eine Förderung nach dem BAföG möglich. Bei den Förderleistungen handelt es sich um einen 100 Prozent Zuschuss, welcher in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Dabei wird ein pauschaler Förderbetrag für den Antragsteller/die Antragstellerin gezahlt. BAföG-Leistungen werden in der Regel elternabhängig gewährt, das heißt, ob eine Förderung zustande kommt, hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, regelmäßig an der Maßnahme teilzunehmen.
Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG)
Das Landratsamt München ist für Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis München haben. Anspruch auf AFBG besteht grundsätzlich für eine Fortbildung, die auf einen Berufsabschluss aufbaut. Das Landratsamt, welches über den ersten Antrag entschieden hat, bleibt bis zum Ende der Maßnahme zuständig.
Was müssen Geförderte "als Gegenleistung" für die Förderung tun?
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, regelmäßig an der Maßnahme teilzunehmen. Die Förderung ist ab Fehlzeiten von mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden zurückzuzahlen. Daher ist von dem bzw. der Geförderten besonders auf die regelmäßige Teilnahme an der geförderten Maßnahme zu achten. Bei Fernunterricht und mediengestützten Maßnahmen gilt dies in gleicher Weise auch für die Teilnahme an regelmäßig durchzuführenden Erfolgskontrollen.
Zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme ist ein Formblatt zu nutzen, welches vom Fortbildungsträger (bzw. der Fortbildungsstätte) auszufüllen und vom Teilnehmenden in regelmäßigen Abständen beim zuständigen Förderamt vorzulegen ist.
Das Formblatt F wird Ihnen vom Landratsamt München zu den relevanten Einforderungszeiten (insbesondere 6 Monate nach Beginn und 6 Monate nach Ende der Fortbildungsmaßnahme) zugesandt. Das Formblatt F finden Sie auch unter "Externe Links":
- Schüler-BAföG-Antrag online erstellen, sowie
- Aufstiegs-BAföG-Antrag online erstellen.
Informationen hinsichtlich Zuschuss und Darlehen:
Das Landratsamt München entscheidet, ob der Antragsteller/die Antragstellerin Anspruch auf eine Förderung hat. Wenn ja, erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheid. Der Zuschussbetrag stellt einen pauschalen Förderbetrag dar und wird dem Antragsteller/der Antragstellerin im Anschluss auf sein/ihr Konto überwiesen.
Sollte der Antragsteller/die Antragstellerin das Darlehen ebenfalls einfordern, gilt:
Das Amt für Ausbildungsförderung übersendet eine Meldung mit den Kontaktdaten der Antragstellerin/des Antragstellers an die KFW-Bank, sobald der Antrag des jeweiligen Antragstellers/der jeweiligen Antragstellerin bewilligt wurde. Die KFW-Bank sendet daraufhin einen privatrechtlich ausformulierten Darlehensvertrag als Angebot zu. Diesen Darlehensvertrag kann der Antragsteller/die Antragstellerin innerhalb von 3 Monaten annehmen.
Im Bereich "Externe Links" finden Sie hierzu mehr Informationen unter dem Link KFW-Bank-Darlehen.
Alle für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Belege sind in den jeweiligen Formblättern selbst aufgelistet. Die Formblätter finden Sie bei den "Externen Links" unter:
- Schüler-BAföG-Antrag online erstellen, sowie
- Aufstiegs-BAföG-Antrag online stellen.
BAföG, BayAföG, AFBG, SGB X, SGB I, EStG, VwGO
Allein durch die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Stellen Sie sicher, dass uns Ihr Antrag vor Beginn der jeweiligen Ausbildung zugeht. Eine rückwirkende Zahlung von AFBG-Leistungen vor Antragseingang ist nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit nimmt ebenfalls einige Zeit in Anspruch, so dass eine sofortige Bearbeitung nicht realisierbar ist und wir Sie um Geduld bitten.
- Schüler-BAföG - Weitere Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Aufstiegs-BAföG - Mehr Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ausbildungsstättenverzeichnis
- KFW-Bank-Darlehen
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstabe A
Frau Sigl
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089 / 6221-1541
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089 / 6221 44-1541
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Buchstabe I - M
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Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 2.3.1.1 - Ausbildungsförderung, Schulwegkosten und Landkreispass
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Telefon: | 089 6221-0 |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2024. aktualisiert.