Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihren Reiseausweis bereits beantragt haben, haben Sie hier die Möglichkeit einen Online-Termin für die Aushändigung bzw. Abholung zu beantragen.
- Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel und/oder einen Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose beantragt und möchten diesen nun bei der Ausländerbehörde abholen?
Dann benötigen Sie einen persönlichen Abholtermin bei Ihrer Ausländerbehörde. Diesen können Sie direkt online über folgenden Link bei uns vereinbaren:
Anliegen: 1 x Aushändigung eAT / ePASS (A - Z) (15 Minuten)
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei, erfahrungsgemäß ein Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels (eAT) frühestens 5 Wochen nach Antragstellung zu empfehlen ist. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei kommen.
Die Abholung des Aufenthaltstitels (eAT) kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie bitte das Formular "Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)" unter "Formulare und Merkblätter".
- Reisepass / Reiseausweis
- alten Aufenthaltstitel
- PIN-Brief
- ggf. Vollmacht (Der PIN-Brief muss vom Bevollmächtigten nicht mitgebracht werden)
AufenthG
- grundsätzlich keine
Bitte beachten Sie, dass sofern Sie die Gebühren für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel bzw. Ihren Reiseausweis nicht im Rahmen der Antragstellung beglichen haben, diese spätestens zum Abholtermin zu entrichten sind.
Sofern Sie Fragen zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels (eAT) haben, können Sie Ihre Anfrage gerne per E-Mail an auslaenderbehoerde-kundencenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist ebenso über die Telefonhotline 089/6221-1400 möglich.
Bitte beachten Sie, dass das Kundencenter keine Fragen zu einem gestellten Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantworten kann. Bei Fragen zu Ihrem Antrag, bitten wir Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1400 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2319 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer -1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Ansprechpartner".
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.12.2024. aktualisiert.