Ausländische Fahrlehrerlaubnis umschreiben
Inhaber eines ausländischen Fahrlehrerscheins oder Befähigungsnachweises (zur Fahrschülerausbildung) können nach Anerkennung und Umschreibung in eine inländische Fahrlehrerlaubnis als Fahrlehrer im Inland tätig werden.
Inhaber eines ausländischen Fahrlehrerscheins oder Befähigungsnachweises (zur Fahrschülerausbildung) können erst nach Anerkennung und Umschreibung in eine inländische Fahrlehrerlaubnis als Fahrlehrer im Inland tätig werden.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Staatsangehöriger der EU, EWR oder der Schweiz
- Fahrlehrerlaubnis oder Befähigungsnachweis zur Fahrschülerausbildung aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz
- durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen
- fachliche Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
- für die Berufsausübung ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (hier ist ein Sprachniveau C1 [= "kompetente Sprachanwendung im beruflichen Leben"] erforderlich)
Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.
Im Einzelfall kann die Anerkennung / Umschreibung von einem Anpassungslehrgang bzw. einer weitergehenden Eignungsüberprüfung abhängig gemacht werden.
Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der inländischen Fahrlehrerlaubnis mit der Ausbildung von Fahrschülern im Inland begonnen werden darf (§§ 1, 3, 5 FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!
Hinweis: Über die Möglichkeiten einer vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung (§§ 3-6 FahrlG) informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie hierzu bitte auch einen Termin.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Daneben sind mitzubringen / einzureichen:
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- amtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Fahrlehrerscheins oder Befähigungsnachweises zur Fahrschülerausbildung
- "Unbedenklichkeitsbescheinigungen " (vergleichbar Führungszeugnis) aus dem Ausstellungsstaat, dass keine Anhaltspunkte gegen die charakterliche, geistige und körperliche Eignung als Fahrlehrer vorhanden sind (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung aus dem Ausstellerstaat das eine Tätigkeit als Fahrlehrer von mindestens 2 Jahren (innerhalb der letzten 10 Jahre) ausgeübt wurde
- Führerschein (in Kopie)
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis aus dem Ausstellungsstaat über die Vergleichbarkeit des Inhalts der Ausbildung und Prüfung als Fahrlehrer bzw. auch über die vorhandene Berufserfahrung
Hinweis: Über die Möglichkeiten und Pflichten bei einer vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung (§§ 3-6 FahrlG) informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie hierzu bitte auch einen Termin.
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
- 40,90 Euro
- zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
- zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches (inländisches) Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
Bitte kümmern Sie sich um eine möglichst frühzeitige Antragstellung, da bei vorhandenen Eignungsbedenken ggf. umfangreichere Begutachtungen notwendig werden. Diese Verfahren können durchaus 3-6 Monate in Anspruch nehmen.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).
Die Abholung der Fahrlehrerlaubnis muss ebenfalls persönlich erfolgen [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Vereinbaren Sie bitte sowohl für die Antragstellung, als auch für die Abholung der Fahrlehrerlaubnis einen Termin.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.