Ausnahme von Verboten der Benutzungssatzung von Erholungsgebieten beantragen

In den Erholungsgebieten des Landkreises München regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet. Ausnahmen von den Verboten können beim Landratsamt München beantragt werden. Die Leistung kann auch online beantragt werden.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.04.2024. aktualisiert.