Ausnahme von Verboten der Benutzungssatzung von Erholungsgebieten beantragen

In den Erholungsgebieten des Landkreises München regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet. Ausnahmen von den Verboten können beim Landratsamt München beantragt werden. Die Leistung kann auch online beantragt werden.

In den Erholungsgebieten des Landkreises München (Deininger Weiher, Heimstettener See, Feringasee, Unterföhringer See sowie Unterschleißheimer See) regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet.

Wenn Sie Ausnahmen von den Verboten dieser Satzungen beantragen wollen, benutzen Sie bitte das unten stehende Antragsformular. Beachten Sie bitte, dass neben der Ausnahme nach der betroffenen Benutzungssatzung möglicherweise noch weitere Gestattungen nach anderen Vorschriften notwendig sein können. Nähere Auskünfte erhalten Sie von uns.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung beträgt die Gebühr 10,00 bis 300,00 Euro.

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Frau Hirschmann
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Herr Schaefer
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Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2215
E-Mail: naturschutz [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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Postfach 90 07 51
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.04.2024. aktualisiert.