Ausnahmegenehmigung für Verkaufsstände neben der Straße beantragen

Das Anbieten von Waren außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden.

Das Anbieten von Waren (z.B. Blumen, Gemüse, Obst, Christbäume) außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden, wenn ein ausreichend groß angelegter Parkraum zur Verfügung steht und der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 46 Abs. 1 Nr. 9 Straßenverkehrs-Ordnung).

  • Lageplan bzw. Ortsplan
  • Bezeichnung der Waren
  • Angabe der zeitlichen Nutzung

Straßenverkehrs-Ordnung (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO)

mindestens 50 € pro Monat (je nach Aufwand)

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Ihren Ansprechpartner finden


Frau Jahrstorfer
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2883

Fax:

089 / 6221 44-2883

Zimmer:

MCR A 01.026

Bereich:

3.3.1.3

E-Mail:

JahrstorferB [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

JahrstorferB [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2024. aktualisiert.