Bauarbeiten im Straßenraum, Baustellen auf Straßen, Straßenarbeiten
Wenn Sie als Bauunternehmer, Auftraggeber oder auch Privatperson Arbeiten durchführen möchten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, sind Sie verpflichtet, vor Beginn dieser Arbeiten einen Antrag auf Arbeiten im Straßenraum zu stellen.
Wenn Sie als Bauunternehmer, Auftraggeber oder auch Privatperson Arbeiten durchführen möchten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, sind Sie verpflichtet, vor Beginn dieser Arbeiten einen Antrag auf Arbeiten im Straßenraum (siehe unten) zu stellen.
Dies gilt für verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen auf Geh-/Radwegen und im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerorts und außerorts.
Der Fachbereich erlässt daraufhin Anordnungen für die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen. Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenpläne, die genau der jeweiligen Örtlichkeit angepasst sind.
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitt/e aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Beschilderungsvorschlag, Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Wenn erforderlich: Gestattung des Straßenbaulastträgers, Sondernutzungserlaubnis
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Baustellen auf Geh- und Radwegen: mindestens 30,00 Euro
Alle anderen Arbeitsstellen: mindestens 40,00 Euro
Die genauen Kosten bemessen sich je nach Arbeitsaufwand für die Erstellung von Beschilderungs- oder Umleitungsplänen und ggf. ob Ortsbesichtigungen durchgeführt werden.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.02.2024. aktualisiert.